- Aufhebungsvertrag - Sperrzeit ist der Normalfall
Nach dem BSG gibt es auch beim Auslösungsvertrag keine Sperren, wenn
- eine Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden ist,
- drohende AG-Kündigung auf betriebliche oder personenbezogene Gründe (nicht verhaltensbedingte) Gründe gestützt wurde,
- die Kündigungsfrist eingehalten wurde,
- der Arbeitnehmer nicht unkündbar war und
- eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses an den AN gezahlt wird.
- aber Nachweise durch den Arbeitnehmer gefordert
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Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin