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Seit Jahren beschäftigen Melde-, Mittelungs und Veröffentlichungspflichten die Lebensmittelbranche. Die Veröffentlichungspflicht der Behörden nach LFBG § 40 Absatz 1a wurde vor vielen Jahren eingeführt. Nach Urteilen jedoch nicht mehr umgesetzt. Die Meldepflichten der Laboratorien gemäß LFGB § 44 Abs. 4a wirft auch viele Fragen auf. Hören Sie hierzu Interviews mit Klaus Meyer und Frank Kareth.
Ihre Experten
Klaus Meyer
Amtstierarzt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Kontaktdaten
Landeshauptstadt Düsseldorf Amt für Verbraucherschutz Ulmenstraße 215 40468 Düsseldorf
Tel. +49 211 8993376
E-Mail: [email protected] Frank Kareth
Leitung Food Regulatory Services
Kontaktdaten
Intertek Food Services GmbH Olof-Palme-Straße 8 28719 Bremen
Tel.: +49 421 65727360
E-Mail: [email protected]
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Weitere Informationen zu der Jahreskonferenz QM! 2019 mit Besuch der internationalen Wareneingangskontrolle am Flughafen Frankfurt am 12. Und 13.November 2019 finden Sie unter www.behrs.de/7205 oder senden eine E-Mail an [email protected].
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