In einer Bankfiliale Tennis spielen und so gegen den Klimawandel protestieren, das darf man nicht. Das Bundesgericht hat geklärt, dass die Notstandsregel nur bei unmittelbarer Gefahr zur Anwendung kommen kann. Weitere Themen: Cornwall: Aufatmen beim G7-Gipfel - Grüne, Deutschland: Klimagerechter Wohlstand - Mali: Wie weiter ohne französische Truppen? - Aserbaidschan und die Fussball-EM - Coronmassnahmen auf dem Bodensee: Was gilt wo? - Pierluigi Tami: Ist die Schweizer Nati bereit für die EM?