Das Bundesgericht gewichtet das Recht auf Suizid höher als die Glaubensfreiheit und gewährt Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu Patienten und Patientinnen in einem Pflegeheim der Heilsarmee. Wie gross die Unterschiede zwischen den Kantonen bezüglich Sterbehilfe im Alters- oder Pflegheim sind, erläutert Peter Keller von Curaviva, er ist zuständig für den Fachbereich 'Menschen im Alter'.
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