Das Bundesgericht hat in einem frisch veröffentlichten Urteil erklärt, dass die Dauer einer Vergewaltigung nie zugunsten des Täters ausgelegt werden darf. Damit präzisiert das Bundesgericht einen früheren Entscheid zu einem Basler Vergewaltigungsfall, der in der Öffentlichkeit für grosses Aufsehen sorgte.
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