Eine Mutter, die ihren Mutterschaftsurlaub verschoben hatte, weil das neugeborene Kind nach der Geburt zwei Monate im Spital bleiben musste, hat vom Bundesgericht Recht erhalten. Der Arbeitgeber muss ihr den Lohn bezahlen für die Zeit zwischen der Geburt und dem Termin, an dem das Kind aus dem Spital entlassen wurde.
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