Wenn Eltern sich trennen, wohnen die Kinder häufig abwechselnd bei beiden. Alternierende Obhut nennt sich das. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass in diesen Fällen zwingend beide Elternteile das Sorgerecht haben müssen. Geschiedene Eltern sollen also auch gemeinsam über Schule, Wohnort oder Gesundheit der Kinder entscheiden. (Bundesgericht Urteilsnummer 5A_33/2023) Weitere Themen: Boris Nadeschdin will gegen Putin antreten - Prozess wegen Ausbeutung von Hausangestellten - Freedom Theatre: todesmutiges Theater - Griechenland: Studierende demonstrieren gegen Privatunis - Tagesgespräch: Die Anstrengungen und Freuden des Elternseins