In der Schweiz besteht eine gravierende Rechtslücke bei der Bekämpfung des Terrorismus. Die Behörden dürfen im Rahmen von Rechtshilfeverfahren keine Informationen über Terroraktivitäten mehr ins Ausland liefern, ohne die Betroffenen vorher zu informieren. Jetzt will der Bundesrat dies mittels einer Gesetzesänderung wieder möglich machen.
Weitere Themen:
- Methadon: Hoffnungsträger für krebskranke Menschen
- Konflikt um Wasserzinsen soll beigelegt werden
- Travail.Suisse fordert Zurückhaltung bei den Managerlöhnen
- Drogenpolitik: Repression bringt nichts
- Helmut Kohl polarisiert sogar nach seinem Tod
- Im «Tagesgespräch»: Chefarzt Roger von Moos