"Satta schreibt in seinem Text, dass "ein Freispruch das Eingeständnis eines Justizirrtums sei". Mir scheint diese Aussage nicht ganz einleuchtend, da doch der Freispruch ein Justizirrtum gerade verhindern soll (nämlich einen Unschuldigen zu verurteilen). Wie ist diese Aussage zu verstehen? Weiter meint Satta "der wahre Unschuldige ist nicht der, der freigesprochen wird, sondern der, der ohne Urteil durchs Leben geht." Auch hier frage ich mich, wie diese Aussage zu verstehen ist. Nach diesem Satz ist ein Straftäter, dessen Straftat unbemerkt bleibt, im rechtlichen Sinne unschuldig, da es kein Urteil gibt bzw. er nie verteilt worden ist. Was ist nun mit der moralischen Seite seiner schuld? Er wurde zwar nie verurteilt, jedoch trägt er dennoch eine Schuld, da er ja eine Straftat begangen hat. Ist die moralische Komponente seiner Schuld rechtlich denn immer völlig irrelevant?"