Rudolf Elmer, Ex-Angestellter der Bank Julius-Bär, hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese wollte Elmer wegen Verletzung des Bankkundengeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses verurteilt sehen. Rudolf Elmer, der ehemalige Whistlerblower und Angestellte der Bank Julius-Bär, hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese wollte Elmer wegen Verletzung des Bankkundengeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses verurteilt sehen. Weitere Themen: Bundesrat will weniger Staus auf den Strassen - Mehr reden über psychische Probleme - Nicht alle ausländische Hilfe auf Sulawesi willkommen - Luxemburgs wichtige Rolle in der EU - Öffentliche Hilfe für private Schulden? - Ist die Zukunft der Kuh hornlos? - Thomas Stadelmann über die prekäre Lage der Justiz in der Türkei