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Die Europäische Union hat bereits 2022 eine Richtlinie für Verbandsklagen erlassen, mit der Verbraucherrechte deutlich besser durchsetzbar wären. Beispielsweise könnten Gerichte nicht nur Verstöße gegen das Konsumentenrecht ahnden, sondern gleichzeitig eine Wiedergutmachung anordnen, etwa in Form von Schadenersatzzahlungen. Österreich hätte diese Richtlinie bis Ende 2022 umsetzen müssen, hat das aber bis heute nicht getan - es gibt noch nicht einmal eine entsprechende Regierungsvorlage. Die Verbraucherverbände behelfen sich derweil mit diversen Krückenlösungen und müssen (ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher) darauf warten, bis Bewegung in die Sache kommt. Eine Eigenproduktion des ORF, in Ö1 gesendet am 23.3.24
By ORF Ö14.7
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Die Europäische Union hat bereits 2022 eine Richtlinie für Verbandsklagen erlassen, mit der Verbraucherrechte deutlich besser durchsetzbar wären. Beispielsweise könnten Gerichte nicht nur Verstöße gegen das Konsumentenrecht ahnden, sondern gleichzeitig eine Wiedergutmachung anordnen, etwa in Form von Schadenersatzzahlungen. Österreich hätte diese Richtlinie bis Ende 2022 umsetzen müssen, hat das aber bis heute nicht getan - es gibt noch nicht einmal eine entsprechende Regierungsvorlage. Die Verbraucherverbände behelfen sich derweil mit diversen Krückenlösungen und müssen (ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher) darauf warten, bis Bewegung in die Sache kommt. Eine Eigenproduktion des ORF, in Ö1 gesendet am 23.3.24

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