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"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, [...] seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das besagt Artikel 3 des Grundgesetzes. Diskriminierung ist also einfach gesagt verboten - und doch Alltag unzähliger Menschen.
By Fritz (rbb)5
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"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, [...] seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das besagt Artikel 3 des Grundgesetzes. Diskriminierung ist also einfach gesagt verboten - und doch Alltag unzähliger Menschen.

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