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By Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)Society & Culture
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  • Wie soll die 13. AHV-Rente finanziert werden?
    Die zusätzliche Rente kostet 4 bis 5 Milliarden Franken im Jahr und belastet die AHV-Finanzen. Zur Finanzierung soll die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Doch FDP und SVP wehren sich gegen die Erhöhung.
    Das Verdikt des Volkes war klar: 58 Prozent sagten im März 2024 Ja zu einer 13. AHV-Rente. – Doch auch zweieinhalb Jahre später ist nicht geregelt, wie die Zusatzrente finanziert wird. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments schlagen dafür eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vor. Doch dies verteuert das Leben für alle, deshalb ist die Vorlage umstritten.
    Das Mitte-Links-Lager steht hinter der höheren Mehrwertsteuer. Wer eine zusätzliche Rente wolle, müsse sie auch verlässlich finanzieren, so das Argument der Ja-Seite. Das rechte Lager kämpft für ein Nein: Die höhere Mehrwertsteuer schwäche die Kaufkraft der Bevölkerung und schade der Wirtschaft.
    Darüber diskutieren am Donnerstag, 22. Oktober, im «Forum» auf SRF 1 die folgenden Gäste:
    · Für die Vorlage: Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds
    · Gegen die Vorlage: Niklaus Schwerzmann, Präsident Jungfreisinnige Kanton Schwyz
    57 min
  • Heiratsstrafe abschaffen: Welcher Weg ist der richtige?
    Am 29. November stimmt die Schweiz erneut über die Heiratsstrafe ab: Die Mitte-Initiative will garantieren, dass Ehepaare steuerlich nie schlechter gestellt sind als unverheiratete Paare. Anders als bei der beschlossenen Individualbesteuerung sollen sie aber gemeinsam veranlagt bleiben.
    Unter dem aktuellen Steuersystem werden die Einkommen von Ehepaaren zusammengezählt, was insbesondere bei zwei gutverdienenden Partnern zu einer höheren Steuerlast führt als bei unverheirateten Paaren. Zwar beschloss das Stimmvolk im März die Einführung der Individualbesteuerung, doch die Mitte hält an ihrer eigenen Initiative fest.
    Forderung
    Die Initiative verlangt, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam veranlagt werden, jedoch nie mehr Steuern zahlen als unverheiratete Paare mit vergleichbarem Einkommen. Erreicht werden soll dies durch ein sogenanntes Voll- oder Teilsplitting, oder durch eine alternative Steuerberechnung. Kann sich das Parlament bei der Umsetzung der Initiative innerhalb von drei Jahren nicht einigen, muss der Bundesrat die alternative Steuerberechnung auf dem Verordnungsweg einführen.
    Pro und Contra
    Für die Befürworter ist die Mitte-Initiative die gerechteste Lösung, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Das Modell schütze Einverdiener-Familien und Rentnerpaare. Und es ermöglicht Paaren mit Kindern, selbst zu entscheiden, wie sie die Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen, ohne dafür steuerlich benachteiligt zu werden. Zudem erfordere die Initiative keinen Umbau des Steuersystems, was einen massiven bürokratischen Mehraufwand verhindert.
    Für die Gegner:innen ist das Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen, mit der Annahme der Individualbesteuerung erreicht. Das Mitte-Modell führe in bestimmten Fällen zu einer neuen Ungleichbehandlung, diesmal zulasten unverheirateter Personen. Die gemeinsame Besteuerung schaffe zudem weniger Anreize für eine Erwerbstätigkeit als die Individualbesteuerung und schade der Gleichstellung von Mann und Frau.
    Zudem warnen die Gegner der Initiative vor einem Steuerchaos mit widersprüchlichen Systemen auf Bundes- und Kantonsebene. Sollte die Initiative angenommen werden, entstünde ein juristischer Widerspruch zwischen der Verfassung und dem bereits beschlossenen Individualbesteuerungsgesetz.
    Alle wollen die Heiratsstrafe abschaffen. Aber welcher Weg ist der Richtige? Wer würde von einem «Ja» zur Mitte-Initiative profitieren, wer nicht? Darüber diskutieren im Forum:
    · Karin Stadelmann, Vizepräsidentin Die Mitte Schweiz und Kantonsrätin LU
    · Bettina Balmer, Nationalrätin FDP/ZH und Präsidentin FDP Frauen Schweiz
    Moderation Stefan Flury
    58 min
  • Soll die Schweiz Kurzzeitvermietungen künftig stärker regulieren?
    Wer eine Wohnung sucht, konkurriert mancherorts mit Feriengästen. Kurzzeitvermietungen bringen manchen Eigentümern mehr Einnahmen, können aber Wohnraum verknappen. Helfen strengere Regeln? Oder schränken strengere Regeln die Eigentümer zu stark ein?
    Die eigene Ferienwohnung vermieten, wenn man sie gerade nicht braucht: Für viele Besitzer ist das eine Möglichkeit, die Kosten zu decken. Andere Anbieter machen daraus ein Geschäftsmodell und vermieten zahlreiche Wohnungen an wechselnde Gäste. Auch Firmen und ihre Mitarbeitenden nutzen solche Unterkünfte für berufliche Aufenthalte.
    An dieser Nutzung entzündet sich ein Streit. Denn eine Wohnung kann als möbliertes Apartment mehr einbringen als mit einem langfristigen Mietvertrag. Für Wohnungssuchende kann das bedeuten, dass ein weiteres Angebot wegfällt. Eigentümer halten dagegen, dass sie selbst entscheiden wollen, wie sie ihre Immobilie nutzen. Zudem bringen die Gäste Geld in die Restaurants und Geschäfte vor Ort.
    Verschiedene Schweizer Städte und Kantone setzen der Kurzzeitvermietung bereits Grenzen. Sollten solche Einschränkungen ausgeweitet werden? Dabei stellt sich auch die Frage, ob tatsächlich Wohnungen zurück auf den regulären Mietmarkt kommen. Und was würde eine Verschärfung für Menschen bedeuten, die ihre Ferienwohnung zeitweise vermieten möchten?
    Im FORUM diskutieren folgende Gäste mit Hörerinnen und Hörern:
    • Mario Stübi (SP), Präsident Mieterverband Luzern
    • Damian Hunkeler (FDP), Präsident Hauseigentümerverband Luzern
    Moderation: Sandra Schiess
    57 min
  • Pflege durch Angehörige: Helfen neue Regeln gegen hohe Kosten?
    Immer mehr Menschen lassen sich für die Pflege von Angehörigen bezahlen. Doch private Firmen machen damit teilweise hohe Gewinne auf Kosten der Prämienzahler. Nun schaltet sich das Parlament ein und fordert strengere Regeln für das floriernde Geschäftsmodell.
    In der Schweiz pflegen und betreuen rund 600'000 Menschen Familienmitglieder zu Hause. Seit einem Bundesgerichtsurteil (2019) können sich Angehörige für die Grundpflege über Spitex-Organisationen anstellen und bezahlen lassen. Die Zahl der angestellten Angehörigen ist seither stark gestiegen. Mittlerweile nutzen über 15'000 Personen dieses Modell.
    Der Vorteil: Dank der Angehörigenpflege gibt es weniger teure Heimaufenthalte. Die Kehrseite: Die Kosten für die bezahlte Angehörigenpflege belaufen sich mittlerweile auf geschätzte 350 Millionen Franken pro Jahr und belasten die Prämienzahler.
    Die Kritik richtet sich vor allem gegen private Spitex-Anbieter, die sich auf dieses Modell spezialisiert haben. Ihnen wird aggressives Marketing und die Erzielung hoher Gewinnmargen vorgeworfen: Sie rechnen für die Laienpflege den vollen Pflegertarif über die Krankenkassen und die öffentliche Hand ab, zahlen den pflegenden Verwandten jedoch nur einen Teil als Stundenlohn aus.
    Forderungen des Parlaments
    Das Parlament fordert nun strengere Regeln und Tarifanpassungen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat mehrere Motionen angenommen. Konkret fordert die Politik verbindliche Qualitäts- und Ausbildungsstandards für bezahlte Angehörige und tiefere Krankenkassentarife für Pflegeleistungen durch Familienmitglieder. Gefordert wird auch eine klare gesetzliche Definition, welche Grundpflegeleistungen überhaupt noch über die Krankenkasse abgerechnet werden dürfen. Zudem sollen die Kantone Zulassungen von privaten Spitexfirmen strenger prüfen und die Zahl entsprechender Organisationen bei Bedarf begrenzen können.
    Wiederstand der privaten Spitex-Firmen
    Die betroffenen privaten Spitex-Firmen wehren sich gegen pauschale Vorwürfe. Sie betonen, dass Angehörige das überlastete Pflegesystem massiv stützen und Heimeinweisungen verhindern. Zudem seien die Margen nötig, um bereits heute gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskontrollen, Schulungen und die fachliche Begleitung durch diplomierte Pflegefachkräfte zu finanzieren. Eine Tarifkürzung oder Beschränkung der Anbieter gefährde am Ende die Betroffenen selbst.
    Helfen neue, einheitliche Regeln gegen hohe Kosten? Oder treffen schärfere Gesetze am Ende die pflegenden Angehörigen?
    Darüber diskutieren am Donnerstag, 1. Oktober, von 10 bis 11 Uhr im «Forum» auf Radio und Fernsehen SRF 1 folgende Gäste:
    · Thomas Rechsteiner, Nationalrat Die Mitte/AI
    · Pascal Grigolia, Geschäftsführer PRICA Pflege Schweiz AG
    57 min
  • Braucht es ein Verbot von Smart Glasses – ja oder nein?
    KI-Brillen erobern den Alltag. Doch ihre Kameras entfachen Streit um unsere Privatsphäre. Braucht es einen Marschhalt?
    Smarte Brillen sind auf dem Vormarsch. Sie übersetzen live, fassen Texte zusammen, beantworten mittels KI Fragen und sind zudem für Sehbehinderte eine echte Alltagshilfe.
    Doch die Technologie hat eine düstere Kehrseite. Weil die Gadgets fast wie normale Seh- oder Sonnenbrillen aussehen, können sie quasi unbemerkt Fotos und Videos aufnehmen. Die sogenannten «Smart Glasses» haben jüngst eine Debatte über den Schutz der Privatsphäre entfacht.
    Kritiker sprechen von einem Frontalangriff auf die Privatsphäre. Mit diesen Brillen schaffe man ein enormes Missbrauchspotenzial für heimliche Aufnahmen – insbesondere in sensiblen Zonen wie Freibädern, Turnhallen, Saunas oder Garderoben. Deshalb fordern Politikerinnen in mehreren Kantonen Verbote im öffentlichen Raum oder ein sofortiges Verkaufs- und Importmoratorium. Eine entsprechende Petition sammelte innert kürzester Zeit über 17'000 Unterschriften.
    Die Befürworter setzen auf Eigenverantwortung: Ein pauschales Verbot sei weder verhältnismässig noch in der Praxis umsetzbar. Die Schweiz dürfe sich dem technologischen Fortschritt nicht verschliessen. Stattdessen müsse die Gesellschaft lernen, sozialverträglich mit der neuen Technologie umzugehen. Befürworter betonen auch den Nutzen der Brillen als Alltagshilfe für Sehbehinderte und fordern einen mündigen Umgang mit den neuen Geräten.
    Braucht es ein Verbot für Smart Glasses?
    Darüber diskutieren am Donnerstag, 24. September, von 10 bis 11 Uhr im «Forum» auf Radio und Fernsehen SRF 1 folgende Gäste:
    · Rahel Estermann, Co-Geschäftsleiterin «Digitale Gesellschaft» &
    Luzerner Kantonsrätin der Grünen
    · Jean-Claude Frick, Digital-Experte bei Comparis
    57 min
  • Die Schweiz und ihre Waffen: Braucht es neue Regeln?
    Nach der tragischen Amoktat in Aarau Ende August 2026, wird wieder vermehrt über das Schweizer Waffenrecht debattiert. Die einen fordern schärfere Waffengesetze und ein nationales Waffenregister. Die anderen wehren sich vehement und wollen in der Prävention ansetzen.
    Die Amoktat in der Nacht auf den 30. August 2026 bei einem Rave in Aarau, bei der eine 22-jährige Frau durch Schüsse aus einer ehemals legal erworbenen Kalaschnikow getötet und weitere Personen verletzt wurden, hat die politische Diskussion um das Waffengesetz neu entfacht.
    Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz
    Das Schweizer Waffenrecht ist im europäischen Vergleich liberal, wurde jedoch 2019 durch die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie verschärft. Seither sind halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen (mehr als 10 Schuss bei Gewehren) verboten. Sie können nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erworben werden, etwa für Sportschützen oder Sammler.
    Für Waffen, die vor 2019 legal gekauft wurden, gilt die Besitzstandswahrung – sie mussten lediglich nachregistriert werden. Ein nationales Waffenregister existiert in der Schweiz bis heute nicht. Die Register werden kantonal geführt.
    Forderungen der Befürworter
    Linke Politikerinnen und Politiker fordern nach der Tat weitreichende Massnahmen. Dazu gehören ein generelles Verbot und der Einzug aller halbautomatischen Waffen in Privathaushalten sowie die Schaffung eines zentralen, nationalen Waffenregisters. Sie argumentieren, das Risiko für Amokläufe, Femizide und Suizide sinke nachweislich, wenn die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Alltag reduziert wird.
    Argumente der Gegner
    Demgegenüber wehren sich bürgerliche Kreise gegen neue Verbote. Sie argumentieren, dass eine Verschärfung die grosse Mehrheit der verantwortungsvollen Sportschützen und Jäger unter Generalverdacht stelle und die Schweizer Schützentradition bedrohe. Das bestehende Gesetz reiche bei konsequentem Vollzug völlig aus. Ein Nationales Waffenregister wäre zudem mit einem massiven Bürokratieaufwand verbunden.
    Braucht die Schweiz neue Regeln für Waffen?
    Darüber diskutieren am Donnerstag, 17. September, von 10 bis 11 Uhr im «Forum» auf Radio und Fernsehen SRF 1 folgende Gäste:
    · Pia Engler, Kantonsrätin SP Luzern.
    · Fabian Schütz, Grossrat SVP Aargau
    57 min
  • Müssen alle Heime und Spitäler Sterbehilfe zulassen?
    Im Kanton Zürich sollen künftig auch private Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Rehakliniken assistierten Suizid in ihren Räumen dulden müssen. Befürworter sehen darin einen Schutz der Selbstbestimmung, Gegner einen Eingriff in die Freiheit der Institutionen.
    Am 27. September entscheidet die Zürcher Stimmbevölkerung über die neue Regelung zum assistierten Suizid. Die Institutionen müssten Sterbehilfe nicht selber anbieten und auch das Personal müsste nicht daran mitwirken. Sie dürften jedoch nicht grundsätzlich verhindern, dass eine sterbewillige Person in ihren Räumen mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben geht.
    Soll die Selbstbestimmung eines Menschen am Lebensende stärker wiegen als das Recht einer Institution, assistierten Suizid in ihren Räumen abzulehnen?
    Darüber diskutieren am Donnerstag, 10. September, von 10 bis 11 Uhr im «Forum» auf Radio und Fernsehen SRF 1 die folgenden Gäste:
    · Brigitte Röösli, SP-Kantonsrätin und ausgebildete Pflegefachfrau
    · Markus Schaaf, EVP-Kantonsrat und Heimleiter
    Moderation: Sandra Schiess
    57 min
  • Braucht die Schweiz eine striktere Auslegung der Neutralität?
    «Die Neutralität der Schweiz ist immerwährend und bewaffnet.» So soll es künftig in der Bundesverfassung stehen. Während die Initianten von wichtigen Leitplanken reden, befürchten die Gegnerinnen Nachteile für die Schweizer Aussenpolitik.
    Am 27. September entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Neutralitätsinitiative. Diese stammt vom Verein «Pro Schweiz» und von SVP-Exponenten. Sie verlangt eine striktere Auslegung der Schweizer Neutralität. So dürfte die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen kriegführende Länder mehr erheben – Ausnahme wären UNO-Sanktionen.
    Dient die Neutralitätsinitiative in Zukunft als aussenpolitischer Kompass für die Schweiz oder schränkt sie den Spielraum des Bundesrates ein?
    Darüber diskutieren am Donnerstag, 3. September, von 10 bis 11 Uhr im «Forum» auf Radio und Fernsehen SRF 1 die folgenden Gäste:
    - Stephan Rietiker, Präsident «Pro Schweiz». Er setzt sich für die Initiative ein.
    - Lisa Marchon, Co-Präsidentin «Operation Libero». Sie bekämpft die Initiative.
    58 min
  • Braucht es in der Schweiz mehr Klimaanlagen?
    Der Rekordsommer 2026 bringt die Schweiz ins Schwitzen. Soll die Bewilligungspflicht für Klimaanlagen abgeschafft werden?
    Der Sommer 2026 dürfte in der Schweiz wohl der heisseste Sommer seit Messbeginn werden. In Basel wurden im Juli 39.7 Grad gemessen.
    Die extreme Hitze der letzten Wochen hat Spuren hinterlassen: In Altersheimen, Spitälern, Kitas, Schulen und aufgeheizten Wohnungen war die Hitze für viele Menschen kaum erträglich. Kein Wunder, dass der Ruf nach Klimaanlagen in der Bevölkerung und der Politik immer lauter wird.
    Doch die Hürden sind hoch: In den meisten Kantonen ist der Einbau fixer Klimageräte nach wie vor bewilligungspflichtig. Aus der Not greifen viele zu mobilen Geräten – die jedoch ineffizient kühlen und als echte Stromfresser gelten.
    Verschiedene Politiker:innen haben Vorstösse eingereicht, mit denen sie die Bewilligungspflicht und die strengen Auflagen für fest installierte Klimaanlagen lockern oder sogar abschaffen wollen.
    Braucht es in der Schweiz mehr Klimaanlagen? Und: Soll die Bewilligungspflicht für Klimaanlagen in der Schweiz abgeschafft werden?
    Diese Frage diskutieren am Donnerstag, 27. August 2026, von 10 bis 11 Uhr in der Sendung «Forum» die folgenden Gäste:
    · Marcel Hänggi, Leiter Nachhaltige Energienutzung bei der Energiestiftung SES
    · Simon Vlk, Kantonsrat FDP Zürich
    57 min
  • Hitzewellen: Tun die Behörden genug dagegen?
    Seit Tagen steigen die Temperaturen auf über 30 Grad. Das macht viele Städte zu Hitzeinseln. Asphaltierte Flächen und fehlende Bäume werden zum Problem. Müssten Städte mehr Massnahmen ergreifen, um die Hitze erträglicher zu machen?
    Der Bundesplatz in Bern, der Meret Oppenheim-Platz in Basel oder die Europaallee in Zürich: Auf vielen Plätzen und Strassen ist es momentan ohne Schatten nur schwer auszuhalten. Auffällig ist, dass auch Orte betroffen sind, die erst vor wenigen Jahren neu gebaut oder umgestaltet wurden.
    Städtische Hitzeinseln
    Besonders betroffen von der Hitze sind Städte und grosse Agglomerationsgemeinden – sie sind dichter bebaut und haben im Zentrum meist wenig Grünflächen.
    Gegen die Hitze wirken verschiedene Massnahmen. Ein Lösungsansatz ist die sogenannte Schwammstadt. Das Ziel dabei ist, dass möglichst viel Regenwasser im Boden versickern kann, anstatt dass es in der Kanalisation abgeführt wird. Dafür ist es nötig, asphaltierte Flächen zu entsiegeln.
    Debatte im «Forum»
    Tun die Behörden der Schweizer Städte genug für die Anpassung an die Hitze? Diese Frage diskutieren am Donnerstag, 25. Juni, von 10 bis 11 Uhr in der Sendung «Forum» die folgenden Gäste:
    • Bettina Walch, Projektleiterin «Asphaltknackerinnen». Das Programm unterstützt private Hausbesitzer beim Entsiegeln von Asphaltflächen.
    • Lena Frank, Präsidentin der energie- und klimapolitischen Kommission des Schweizerischen Städteverbands
    57 min

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