Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine neue Anklage beim Bezirksgericht einreichen. Weitere Themen: Gaza-Krieg: «Medizinische Lage in Rafah ist sehr unübersichtlich» - Diese Schwerpunkte setzt Baume-Schneider als neue Innenministerin - Ausgegrenzt und ohne Zukunft: Roma in der Slowakei - Die Stadt Bern will Werbeplakate verbieten - Tagesgespräch: Einblick ins Kommando Cyber der Schweizer Armee