In Asylverfahren lässt der Bund die Herkunft von Gesuchstellern im Zweifelsfall von einer internen Fachstelle untersuchen. Qualität und Aussagekraft dieser Sprach- und Herkunftsanalysen seien nicht zu beanstanden, hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in einem Leiturteil entschieden. Weitere Themen: Neues Pensionskassen-Modell sorgt für rote Köpfe - Ärgernis Velomitnahme: Neue Lösung in Sicht - Solarzellen: Ästhetik vs. Ökologie - Die «Entwestlichung» der Welt - Rendez-vous mit China: Zwischen Kung-Fu und Mangas