Stellen Sie sich vor, Sie werden festgenommen, auf den Polizeiposten gebracht und Ihnen wird eröffnet, Sie werden in Untersuchungshaft gesetzt. Gegen 2000 Personen sitzen zur Zeit in der Schweiz in U-Haft.
Untersuchungshaft ist ein Ausnahmezustand. In «Kontext» berichtet ein Mann, der dreimal in U-Haft war. Der Aargauer Gefängnisseelsorger Thorsten Bunz erzählt von seinen Erfahrungen. Der Berner Zwangsmassnahmenrichter Hans-Ulrich Bühler erklärt das Prozedere und reagiert auf Kritik. Anwältin Antigone Schobinger, Vorstandsmitglied der «Demokratischen Juristinnen und Juristen», macht auf Probleme aufmerksam und betont, dass Untersuchungshäftlinge bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig gelten. Weitere Themen: Dreimal in Untersuchungshaft - Der Gefängnisseelsorger - Der Zwangsmassnahmenrichter - Die Verteidigerin