Seit über zwölf Jahren gilt für die ganze Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip. Amtliche Dokumente können, abgesehen von wenigen Ausnahmen, eingesehen werden. Das Prinzip wird aber immer mehr in Frage gestellt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger will diese Entwicklung nicht hinnehmen.
Weitere Themen:
- Die «Linke» und die «Rechte» in Italien
- G20-Gipfel in Hamburg
- Brandgefahr in Londoner Hochhäusern
- Die grösste Bogenbrücke der Schweiz, die Taminabrücke
- Im «Tagesgespräch»: Adrian Lobsiger, Eidg. Datenschutzbeauftragter
- Die britische Regierung steht jetzt