Angesichts von Unklarheiten über den Status S für Schutzsuchende aus der Ukraine erinnert Justizministerin Karin Keller-Sutter daran, dass eine Verlängerung des Status nicht notwendig ist. Wenn ihn der Bundesrat nicht widerrufe, könne der Status S fünf Jahre lang bestehen, bevor er in eine B-Bewilligung umgewandelt werde. Was technisch klingt, hat durchaus eine politische Bedeutung. Weitere Themen: Golfstaaten wenden sich Russland zu - Gesetz zu Verhüllungsverbot: Bundesrat will 1000 Franken Busse - Jordanien: Wie Flüchtlingshilfe funktionieren kann - Bezahlsystem GNU Taler will in Schweizer E-Commerce Markt - Klimawandel: Ozeanien appelliert an Welt - Tagesgespräch: Christian Hofer: «Immer mehr Menschen hungern»