Bestehende Mobilfunkantennen dürfen nicht mehr in einem beschleunigten Baubewilligungsverfahren auf 5G aufgerüstet werden. Das besagt ein neues Rechtsgutachten. In Auftrag gegeben hat es die Umweltdirektorenkonferenz, die das beschleunigte Verfahren selbst empfohlen hatte. Weitere Themen: Wenig Interesse an einer anderen Landessprache - Berset unterzeichnet Sozialversicherungsabkommen in London - Wie stehen die Kirchen zur «Ehe für alle»? - Äthiopien: Tigray-Krise entflammt ethnische Konflikte - «Tagesgespräch»: Barbara Kux: Nachhaltige Wirtschaft, wie geht das?