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In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Hans Anders und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 13. Senats des FG Münster vom 10.08.2022 zur Frage der Anerkennung einer sog. passiven Entstrickung im Falle einer DBA-Änderung.
In der unter dem Az. 13 K 559/19 G,F ergangenen Entscheidung hat der Senat entschieden, dass die Änderung eines DBA nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen kann.
Die Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/13_K_559_19_G_F_Urteil_20220810.html abrufbar.
Lesen Sie hier die zu der Entscheidung ergangene Pressemitteilung des FG Münster vom 02.11.2022: https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_21_02_11_2022/index.php
By FG MünsterIn dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Hans Anders und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 13. Senats des FG Münster vom 10.08.2022 zur Frage der Anerkennung einer sog. passiven Entstrickung im Falle einer DBA-Änderung.
In der unter dem Az. 13 K 559/19 G,F ergangenen Entscheidung hat der Senat entschieden, dass die Änderung eines DBA nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen kann.
Die Entscheidung ist im Volltext unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/13_K_559_19_G_F_Urteil_20220810.html abrufbar.
Lesen Sie hier die zu der Entscheidung ergangene Pressemitteilung des FG Münster vom 02.11.2022: https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_21_02_11_2022/index.php

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