Bestechungsgelder, Schwarzgeld, Steuerhinterziehung: Das sind Delikte, die in der Schweiz ohne Strafe bleiben, wenn sich Firmen selber anzeigen und Wiedergutmachung leisten. Das galt bislang für international tätige Firmen. Doch nun will der Bundesanwalt die Praxis ändern. International tätige Unternehmen sollen - wenn sie Delikte begehen wie etwa Beamte bestechen – in der Schweiz künftig nicht mehr ohne Strafe bleiben. Der Bundesanwalt will keine Möglichkeit mehr geben, dass solche Unternehmen eine Wiedergutmachung zahlen. Sie sollen in jedem Fall bestraft werden. Weitere Themen: Eurokurs: Aufatmen nach schwierigen Jahren - ETA bittet Opfer um Vergebung - Slowakei: Menschen fordern Ende der Korruption - Wort «Zigeuner» soll wieder gesellschaftsfähig werden - Coco kämpft um ihr Frausein - Christof Dejung: Historischer Blick auf globalisierte Schweiz