Wenn sich Eltern scheiden lassen, sollen beide Elternteile die Kinder weiterhin sehen können. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass ein solches Besuchsrecht auch bei der Auflösung einer eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gelten soll. Weitere Themen: SRG-Untersuchungsbericht wegen sexueller Belästigung liegt vor - Covid-19-Gesetz: Wo sind die Befürworter? - Deutscher Bundestag debattiert über Ausgangssperren - Tourismusbranche fordert Reisefreiheit zurück - Mehr Frauen in Zürcher Gemeindepolitik gewünscht - Tod von Prinz Philip einigt das Vereinigte Königsreich - Im «Tagesgespräch»: Thomas Ruttig: Afghanistans ungewisse Zukunft