Kurzerklärt - Der Jurapodcast

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Kurzerklärt - Der Jurapodcast episodes

  • ZR108 Aktuelle Rechtsprechung zur Tierhalterhaftung | Hund mit Schleppleine | § 833 BGB

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzliche Schuldverhältnisse

    "Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht."

    📄 Folgenbeschreibung:

    Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns einer der klassischen Gefährdungshaftungen im Zivilrecht: der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB. Anhand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2024 klären wir, wann sich eine spezifische Tiergefahr verwirklicht – und warum der Tierhalter sogar dann haftet, wenn der Hund „gehorsam" auf Zuruf reagiert.

    Im konkreten Fall rannte ein Hund auf Zuruf seiner Führerin zurück, dabei zog sich eine lose Schleppleine um das Bein einer Spaziergängerin, die daraufhin stürzte und sich schwer verletzte. Die zentrale Frage: Liegt hier eine spezifische Tiergefahr vor, obwohl der Hund genau das tat, was er sollte?

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    23 min
  • Einführung ins Waffenrecht | Zuverlässigkeit | § 5 WaffG | Teil 2

    Sponsor der Folge: Legalexo – Jura lernen leicht gemacht 

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    Beschreibung des beworbenen Produkts Muster:

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    Folgenbeschreibung: 

    In dieser Folge schauen wir uns die Erlaubnisvoraussetzungen des Waffenrechts an. Ausgangspunkt ist § 4 Abs. 1 WaffG als zentrale Grundnorm, die für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse gilt und in der Klausur immer vollständig durchzuprüfen ist. Wir klären, welche fünf Voraussetzungen das Gesetz aufstellt und warum die Behörde dabei grundsätzlich kein Ermessen hat. Anschließend gehen wir vertieft auf die Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG ein: Was bedeutet Zuverlässigkeit als Prognoseentscheidung, wie unterscheidet das Gesetz zwischen absoluter Unzuverlässigkeit und Regelunzuverlässigkeit und welche typischen Fallgruppen spielen dabei eine Rolle? Zum Schluss klären wir einen Klausurklassiker, nämlich warum die Versagung oder der Entzug einer Waffenerlaubnis keine unzulässige Doppelbestrafung darstellt. 


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    18 min
  • ZR107 Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung von Betreibern von Autowaschanlagen | §§ 631, 280 Absatz 1, 241 Absatz 2 BGB

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    Haftet die Waschstraße für den Tankdeckel? – BGH zur Betreiberhaftung bei Fahrzeugschäden

    Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil vom 22. Mai 2025, dass der Betreiber einer Waschstraße nicht für den Abriss eines Tankdeckels haftet, wenn er ausreichend deutlich gewarnt hat. Ein BMW X3 erlitt Schäden, weil der Tankdeckel sich während des Waschvorgangs selbsttätig öffnete und abriss. Alle Fahrzeuge dieser Baureihe verfügen konstruktionsbedingt über keine Verriegelungsmöglichkeit des Tankdeckels bei der Nutzung vollautomatisierter Waschstraßen. Der BGH betont: Der Hinweis "Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein" ist eindeutig und ausreichend. Es ist Sache des Kunden zu prüfen, ob sein Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, und andernfalls von der Nutzung abzusehen. Weitergehende Hinweise zu einzelnen Fahrzeugtypen oder Baureihen sind dem Betreiber nicht zumutbar.

    Entscheidung: BGH, Urt. v. 22.5.2025 – VII ZR 157/24, NJW 2025, 2027

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    26 min
  • Das erwartet euch 2026!

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    3 min
  • ÖR126 Polizei- und Ordnungsrecht | der allgemeine Gefahrenbegriff | Die wichtigsten Definitionen | Teil 3

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    Folgenbeschreibung:

    In dieser Folge kommen wir zum Herzstück des Polizeirechts: dem Gefahrenbegriff.
    Wir zerlegen die klassische Definition Schritt für Schritt und klären, wann eine Gefahr vorliegt, wie Prognosen gebildet werden und worauf es in Klausuren wirklich ankommt.

    Zentrale Inhalte der Folge:

    Die klassische Gefahren­definition
    Eine Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten wird.

    Die vier Elemente des Gefahrenbegriffs
    Ausgangspunkt ist immer eine tatsächliche Sachlage – Verhaltensweisen von Personen, Zustände von Sachen oder Naturereignisse.
    Entscheidend ist der ungehinderte Ablauf des Geschehens: Was passiert, wenn der Staat nicht eingreift?
    Kernpunkt ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die auf Erfahrungssätzen, Fachwissen und objektiven Anhaltspunkten beruhen muss.
    Schließlich braucht es einen drohenden Schaden an Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.

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    17 min
  • SR228 Aktuelle Rechtsprechung zu § 113 StGB | Widerstand durch Festkleben

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    Folgenbeschreibung:

    Das Kammergericht Berlin entschied, dass das Festkleben auf der Straße mit Sekundenkleber einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB darstellt. Der verwendete Sekundenkleber sei ein materielles Zwangsmittel, das Adhäsionskräfte erzeuge. Die mittelbare Kraftentfaltung wirke im Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung, da der Polizeibeamte seine Diensthandlung nur unter Einsatz von Hilfsmitteln ausführen könne. Das KG wendet sich gegen die Gegenposition des OLG Dresden, wonach nur "kraftverstärkende" feste Hilfsmittel (wie Trennschleifer) Gewalt darstellen, nicht aber die Verwendung von Lösungsmitteln. Entscheidend sei die Adhäsionskraft, nicht die Art ihrer Überwindung. Die Folge behandelt den Gewaltbegriff des § 113 StGB, mehraktige Tatgeschehen, § 113 als unechtes Unternehmensdelikt und die hochaktuelle Klausurrelevanz des Festklebe-Problems.

    Entscheidung: KG Berlin, Urt. v. 2.6.2025 – 3 ORs 22/25, NStZ 2025, 737


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    19 min
  • ZR106 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Einwilligung im Arzthaftungsrecht

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    📄 Beschreibung
    In dieser Folge von Kurzerklärt bleiben wir im Deliktsrecht und widmen uns einem absoluten Klausurklassiker: der Einwilligung im Arzthaftungsrecht.
    Ausgangspunkt ist die Körperverletzungsdoktrin des BGH: Jeder ärztliche Heileingriff ist zunächst eine tatbestandsmäßige Körper- und Gesundheitsverletzung – unabhängig davon, ob er lege artis erfolgt oder fehlerhaft ist. Entscheidend wird daher die Einwilligung als zentraler Rechtfertigungsgrund.

    Wir klären systematisch, warum die Einwilligung kein Rechtsgeschäft, sondern eine privatautonome Disposition über höchstpersönliche Rechtsgüter ist, welche Rolle die Einwilligungsfähigkeit spielt und weshalb es auf Aufklärung im Sinne des informed consent ankommt.
    Außerdem schauen wir auf die Kodifikation durch das Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB), die Beweislastverteilung, Besonderheiten bei Minderjährigen, Notfällen sowie auf die zweispurige Arzthaftung aus Delikt und Vertrag.

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    20 min
  • ÖR125 Polizei-und Ordnungsrecht | Gefahrenbegriffe | Eingriffsschwelle Teil 2

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    📄 Beschreibung

    In dieser Folge setzen wir unsere systematische Betrachtung der Gefahrenbegriffe im Polizei- und Ordnungsrecht fort und wenden uns der Rechtsprechung zu. Im Fokus stehen dabei drei zentrale Begriffe, die Ihnen in Klausuren und in der Praxis begegnen: konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und drohende Gefahr.

    Ausgangspunkt ist die konkrete Gefahr als klassische Eingriffsschwelle für Maßnahmen auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel. Sie beschreibt eine Sachlage, in der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung droht. Diese Schwelle ist vergleichsweise durchlässig und legitimiert vor allem weniger eingriffsintensive Maßnahmen – für besonders schwere Grundrechtseingriffe reicht sie gerade nicht aus.


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    21 min
  • RA087 LG Berlin zur Strafbarkeit des § 86a Abs. 2 StGB (Strafrecht) | OLG Frankfurt zur Rückerstattung verlorener Einsätze (Glücksspielrecht) | BayOLG zu Gemeinderatsbeschluss über ein Grundstückskauf (Kommunalrecht) LG Paderborn zur Pferdehaftung (Delikt

    In der letzten Episode vor der Winterpause 2025 besprechen wir vier aktuelle Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten.

    Hinweis: Die nächste Episode erscheint nach der Winterpause am 16. Januar 2026.

    1. Strafrecht: "From the river to the sea" ist strafbares Hamas-Kennzeichen

    LG Berlin I, Urteil vom 18.12.2025 – 502 KLs 13/25

    Die Parole "From the river to the sea" ist Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas, ihre Verwendung strafbar nach § 86a Abs. 2 StGB. Ein 25-Jähriger wurde zu 180 Tagessätzen verurteilt. 

    2. Glücksspielrecht: Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstatten

    OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.2025 – 3 U 88/25

    Wer als Sportwettenanbieter nicht kontrolliert, ob ein Spieler im Sperrsystem OASIS gesperrt ist, muss verlorene Wetteinsätze erstatten. Spielsüchtiger Kläger hatte sich unbefristet sperren lassen, verlor dennoch rund 5.500 € an Wettautomaten ohne Kontrolle. 

    3. Kommunalrecht: Gemeinderat ohne ordnungsgemäße Ladung beschlussunfähig

    BayObLG, Endurteil vom 10.12.2025 – 102 ZRR 9/25 e

    Zu vager Tagesordnungspunkt führt zu Beschlussunfähigkeit des Gemeinderats. Bürgermeister handelt beim Kaufvertragsabschluss ohne Vertretungsmacht – auch gegenüber gutgläubigem Verkäufer. Tagesordnungspunkt "Informationen zur Flüchtlingskrise" ließ Grundstückskauf nicht erkennen. 

    4. Deliktsrecht: Pferd erschreckt sich bei Wallfahrt – Erzbistum haftet nicht

    LG Paderborn, Urteil vom 12.12.2025 – 2 O 197/25

    Wie Beck aktuell berichtet: Keine Verkehrssicherheitspflichtverletzung des Wallfahrtsveranstalters, wenn Pferd sich bei Wallfahrt erschreckt. Wallfahrt auf öffentlicher Straße mit Fahnen und Musik üblich. 

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    8 min
  • SR227 Aktuelle Rechtsprechung zu § 315b StGB | Das Auto als Waffe | Konkrete Gefahr | Beinahe-Unfall

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    In dieser Episode besprechen wir den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2025, Aktenzeichen 4 StR 168/25, veröffentlicht in NStZ 2025, 735, zur Frage der konkreten Gefahr beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall zeigt exemplarisch, welche Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr zu stellen sind und wo in der Klausur die typischen Fehler lauern.

    Der Angeklagte fuhr auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants zweimal mit seinem Auto auf einen Zeugen zu, um sich für einen körperlichen Übergriff zu rächen. Der Zeuge konnte jeweils ausweichen – beim ersten Mal durch einen Sprung zur Seite, beim zweiten Mal durch einen Baum als Deckung. 

    Wir wiederholen zunächst den dreistufigen Aufbau des § 315b StGB und erklären das Konzept des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs, bei dem das Fahrzeug als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird. Der Kernpunkt ist dann die Definition der konkreten Gefahr: Sie erfordert einen Beinahe-Unfall, bei dem es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird. Entscheidend ist die Nichtbeherrschbarkeit der Situation. Räumliche Nähe allein reicht nicht aus. Der BGH nennt wichtige Indizien wie Vollbremsungen, unkontrollierbare Ausweichmanöver oder massive Kontrollverluste.


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