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Folgenbeschreibung:
In § 823 Abs. 1 BGB schützen die Rechtsgüter Körper und Gesundheit den Kernbereich der Persönlichkeit vor Eingriffen Dritter. Eine Körperverletzung liegt bei jedem unbefugten Eingriff in die körperliche Integrität vor – unabhängig davon, ob die äußere Körperhülle verletzt wird. Auch Eingriffe von innen, etwa durch schädliche Substanzen, sowie ärztliche Heileingriffe sind tatbestandlich Körperverletzungen und nur durch wirksame Einwilligung gerechtfertigt. Gleiches gilt für Tätowierungen, deren Einwilligung sich auf eine kunstgerechte Ausführung beschränkt.
Die Gesundheitsverletzung erfasst Beeinträchtigungen der inneren Lebensvorgänge und setzt einen medizinisch diagnostizierten Krankheitswert voraus. Dazu zählen auch psychische Erkrankungen; eine organische Ursache ist nicht erforderlich. Der Schädiger muss das Opfer stets so nehmen, wie er es antrifft – Vorschädigungen oder besondere Anfälligkeiten sind haftungsrechtlich unbeachtlich.
Besondere Fallgruppen bilden psychische Beeinträchtigungen und Schockschäden bei Dritten. Voraussetzung ist jeweils eine pathologisch fassbare Erkrankung; bei Schockschäden zusätzlich ein besonderes Näheverhältnis und ein angemessenes Verhältnis zwischen Anlass und Reaktion.
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Folgenbeschreibung:
Das Waffenrecht ist kein exotisches Randgebiet, sondern ein klassisches Spezialgebiet des besonderen Gefahrenabwehrrechts, das regelmäßig in Übungs- und Examensklausuren auftaucht.
In dieser Folge geben wir euch eine systematische Einführung: Wir klären die zentralen Begriffe, erklären die Logik des Waffengesetzes und zeigen, worauf es in der Klausur wirklich ankommt.
Im Mittelpunkt stehen dabei nicht Detailfragen, sondern das Verständnis der Struktur:
Was regelt das Waffenrecht?
Warum ist es so restriktiv ausgestaltet?
Und wie lassen sich die Erlaubnisarten und Voraussetzungen sauber prüfen
Die typische Klausursituation:
In Waffenrechtsklausuren begegnen euch regelmäßig drei Konstellationen:
– Ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wird abgelehnt
– Eine bestehende Erlaubnis wird widerrufen oder zurückgenommen
– Der Behörde untersagt den Umgang mit Waffen durch Verwaltungsakt
Im Kern geht es dabei immer um dieselbe Frage:
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz vor – oder nicht (mehr)?
Das Prüfungsprogramm ist damit klassisches Verwaltungsrecht, aber mit waffenrechtlicher Systematik.
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Folgenbeschreibung
In dieser Einheit geht es um einen der zentralen Grundlagenkomplexe des Polizei- und Ordnungsrechts: die Gefahrbegriffe und ihre Funktion als Eingriffsschwelle.
Wir lösen uns bewusst von der reinen Dogmatik und nähern uns den Gefahrbegriffen über ein verständnisbasiertes Modell:
Warum gibt es unterschiedliche Gefahrbegriffe – und was steuert eigentlich, wie eingriffsintensiv eine polizeiliche Maßnahme sein darf?
Im Mittelpunkt stehen dabei drei Faktoren, mit denen der Gesetzgeber jede Gefahrenschwelle konstruiert:
– die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts
– die zeitliche Nähe der Gefahr
– das Gewicht der bedrohten Rechtsgüter
Je nach Kombination dieser Faktoren entstehen unterschiedliche Gefahrbegriffe – und damit unterschiedliche Eingriffsbefugnisse.
Anhand konkreter Beispiele wird erklärt, was es mit der kompensatorischen Verhältnismäßigkeit auf sich hat und warum die Gefahrenschwelle wie ein Filter auf Tatbestandsebene wirkt.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, warum es nicht den einen „schärfsten“ Gefahrbegriff gibt – und weshalb etwa bei der Wohnraumüberwachung nicht mit der „unmittelbar bevorstehenden Gefahr“, sondern mit der dringenden Gefahr gearbeitet wird.
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Persönlichkeitsrecht: Keine Berichterstattung über Ehe-Interna und Badefotos der Fürstenfamilie Monaco
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2025 – 16 U 148/24
Bundesweite Tageszeitung darf nicht mit Mutmaßungen über die Ehe des regierenden Fürsten von Monaco berichten und keine Badefotos der Familie mit minderjährigen Kindern veröffentlichen. Ehe-Interna gehen "die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an".
Verwaltungsrecht: Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum vorläufig gekippt
OVG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2025 – 5 MR 2/25
Komplettverbot für Feuerwerk der Kategorie F2 auf Föhr und Amrum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Landes-Immissionsschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage
Verwaltungsrecht: Gewerbliche E-Scooter-Touren durch Weinberge untersagt
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.12.2025 – 7 B 11281/25.OVG
Unternehmer darf keine gewerblichen E-Scooter-Touren auf Feld- und Waldwegen in Bad Dürkheim anbieten. Obwohl E-Scooter rechtlich "Krankenfahrstühle" sind: Feld- und Waldwege dienen der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke.
Prüfungsrecht: Nachträglich hinzugefügte Klausurseiten – keine isolierte Anfechtung möglich
BVerwG, Beschluss vom 21.11.2025 – 6 B 22.25
Ob ein Prüfer Klausurteile als nachträglich hinzugefügt ansieht und nicht bewertet, kann nur zusammen mit dem Prüfungsbescheid angefochten werden – nicht isoliert vorab (§ 44a Satz 1 VwGO).
Werkvertragsrecht: Kein Abzug "neu für alt" bei Mangelbeseitigung
BGH, Urteil vom 27.11.2025 – VII ZR 112/24
Wer einen Mangel beseitigen muss, kann nicht mit "neu für alt" argumentieren – selbst wenn der Mangel erst spät auftritt und der Auftraggeber das Werk jahrelang nutzen konnte.
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Handkommentar StGB, Kindhäuser
"Der „Kindhäuser/Hilgendorf“ ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis."
In dieser Folge sprechen wir über zwei absolute Klassiker des strafprozessualen Beweisrechts: das abgehörte Selbstgespräch im Auto und die Auswertung eines Tagebuchs.
Beide Fälle stammen aus prominenten Entscheidungen des BVerfG und BGH – und beide kreisen um dieselbe Leitfrage:
Wann berührt der Staat den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung – und wann „nur“ die (abzuwägende) Privatsphäre?
Ausgangspunkt ist der berühmte Fall des „Selftalk-Mords“ (2 BvR 219/08), in dem ein Mann in seinem überwachten PKW Selbstgespräche führte wie: „oho, I kill her … oh yes …“. Das Landgericht sah darin ein geständnisgleiches Indiz und verurteilte ihn.
Das BVerfG hat dem jedoch eine klare Grenze gesetzt: Selbstgespräche sind kernbereichsgeschützt – und deshalb absolut unverwertbar, selbst wenn die Überwachung rechtmäßig angeordnet war.
Anschließend wechseln wir zur Tagebuch-Problematik: Gehören private schriftliche Aufzeichnungen – oft intime Gedanken, Träume, Ängste – ebenfalls zum Kernbereich? Oder kann ein Tagebuch im Strafverfahren verwertet werden?
Hier hält das BVerfG dagegen: Nicht jedes Tagebuch ist Kernbereich.
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1️⃣ BGH: „Miss Moneypenny“ – Kein Werktitelschutz
BGH, Urt. v. 04.12.2025 – I ZR 219/24
– Name der Bond-Figur keine eigenständig titelfähige Werkbezeichnung
– Keine ausreichende Individualisierung/prägenden Eigenschaften
– Kein Unterlassungsanspruch gegen Sekretariats-Franchise
2️⃣ Polizeirechtsreform in Berlin
– Massive ASOG-Anpassung: Videoüberwachung, KI-Auswertung, Quellen-TKÜ
– Schutz vor häuslicher Gewalt: Elektronische Fußfessel
– Kritik: Gefahr der Überwachungsausweitung
3️⃣ Tierhalterhaftung im Streichelzoo
LG Stralsund – laufendes Verfahren
– Krankenkasse verklagt Tierpark nach Ziegen-Rempler
– Streit um Verkehrssicherungspflichten und Ablaufrekonstruktion
– § 833 BGB im Fokus
4️⃣ E-Scooter: Gefährdungshaftung geplant
– Referentenentwurf Justizministerium
– Halterhaftung analog Kfz-Recht
– Schließt Nachweisprobleme bei Sharing-Modellen
– Unfallzahlen stark gestiegen
5️⃣ VG Darmstadt: Kopftuch & Justizneutralität
VG Darmstadt, Urt. v. 02.12.2025 – 1 K 2792/24.DA
– Ablehnung einer Richterbewerbung rechtmäßig
– Schutz staatlicher Neutralität im Gerichtssaal
– Eingriff in Art. 4 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt
6️⃣ VGH Kassel: Versammlungsrecht Gießen
VGH Kassel, Beschl. v. 01.12.2025 – u. a. 8 B 2659/25
– Sicherheitskonzept bestätigt
– Verlegung bleibt: Gefahr für Leben/Gesundheit am Ursprungsort
– Sicht-/Hörweite zur Halle aber zu gewährleisten
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Handkommentar StGB, Kindhäuser
"Der „Kindhäuser/Hilgendorf“ ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
Die 10. Auflage berücksichtigt neue prüfungsrelevante Gesetze: vom geänderten Sanktionenrecht, über strafgesetzliche Anpassungen an das neue Cannabis-Gesetz bis hin zu den neu gefassten Regelungen über Gesundheitszeugnisse und der Aufhebung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch."
📄 Folgenbeschreibung:
Heute widmen wir uns einem echten Klassiker im Strafprozessrecht – und zugleich einem Prüfungsstoff, der seit Jahren zuverlässig in mündlichen Prüfungen, Klausuren und Hausarbeiten abgefragt wird: Beweisverwertungsverbote.
Wir klären, was ein Beweisverwertungsverbot überhaupt bedeutet, warum es die Wahrheitsfindung beschränkt, wie es sich auf die freie richterliche Beweiswürdigung auswirkt – und wann Beweismittel zwingend „vergessen“ werden müssen.
Dabei unterscheiden wir die beiden zentralen Kategorien:
absolute Beweisverwertungsverbote (unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung) und
relative bzw. unselbstständige Beweisverwertungsverbote (insbesondere bei rechtswidriger Beweiserhebung).
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https://www.schweitzer-online.de/info/Studienliteratur-Jura/
📄 Beschreibung
Link zum Fall
In dieser Folge verbinden wir zwei Rechtsgebiete, die in der Klausur gerne unerwartet zusammenfinden: das Kommunalverfassungsrecht und das Polizeirecht. Ausgangspunkt ist ein politisch zugespitzter Fall: Ein Stadtratsmitglied ruft in der Sitzung des Stadtrats – und später öffentlich – zum Boykott der Kommunalwahlen auf. Der Oberbürgermeister reagiert mit einem Sitzungsausschluss und mit einer polizeirechtlichen Untersagungsverfügung.
Wir klären, welche Maßnahme auf welcher Rechtsgrundlage beruht, wie sich Organstreitigkeiten im Kommunalverfassungsrecht prozessual sauber aufdröseln lassen und warum gerade bei polizeirechtlichen Eingriffen die Unterscheidung zwischen öffentlicher Sicherheit, öffentlicher Ordnung und Meinungsfreiheit entscheidend ist.
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht
"Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz."
Beschreibung:
Heute widmen wir uns einem Thema, das in Klausuren gern als kleines, aber tricky eingebautes Problem auftaucht: Dürfen Polizei und Ordnungsbehörden eigentlich zugunsten privater Rechte einschreiten?
Wir schauen uns die gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 3 POG (exemplarisch in RLP) an, klären, warum das nur im Ausnahmefall geht und welche Tatbestandsvoraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen.
Dazu gibt es einen Praxisfall zur Obdachlosigkeit nach Räumung – und die wichtige Abgrenzung: privatrechtliche Rechtsdurchsetzung vs. Gefahrenabwehr für hochrangige Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit.
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Hinweis: Das Urteil des BGH zum Wohnungseinbruchdiebstahl wurde am Samstag den 29.11.2025 hinzugefügt.
OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2025 – 12 ME 92/25
Wer die theoretische Fahrprüfung durch eine Stellvertreterin ablegen lässt, kann sich nicht auf jahrelange unfallfreie Fahrpraxis berufen. Der formelle Befähigungsnachweis ist tatbestandliche Erteilungs- und Behaltensvoraussetzung – kein bloßes Beweismittel.
BVerwG, Urteil vom 13.08.2025 – 2 WD 27.24
Oberfeldwebelin verbindet Krankschreibung mit DJ-Karriere als "B" (144.645 Abonnenten, Festival-Auftritte, Merchandise). Neun Befehle ignoriert, 23 öffentliche Auftritte trotz Verbots.
VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 22/24
Verbot des Mottos "From the river to the sea, you will get the hug you need" war unverhältnismäßig. Der konkrete Kontext mit dem Umarmungsangebot spreche gerade gegen Terrorismus-Nähe. Drei frühere Versammlungen derselben Veranstalterin verliefen friedlich.
VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 187/24
Polizei löste Kongress nach Abspielen einer Videobotschaft einer ausgeschlossenen Person auf und verbot Fortsetzung. VG: Jedenfalls unverhältnismäßig – mildere Mittel (Ausschluss einzelner Redner) wurden nicht ernsthaft erwogen.
Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 26.11.2025 – VerfGH 9/25
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG ist mit der Thüringer Verfassung vereinbar. Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig war, kann vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden.
BGH, Beschluss vom 04.11.2025 – 5 StR 483/25
Wer in wohnlich eingerichtete Gartenlauben einbricht, begeht Wohnungseinbruchdiebstahl – auch wenn die Kleingartenverordnung das Übernachten verbietet und die Laube im Winter nicht genutzt wird. Entscheidend ist der Zweck der Stätte, nicht ihr tatsächlicher Gebrauch.
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Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich,…
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.

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