Unternehmen dürfen Mails und Internetchats ihres Personals im Büro nur unter bestimmten Voraussetzungen überwachen. In einem Verfahren gegen Rumänien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Bedingungen nun klar definiert. Hat das Urteil Folgen für die Schweiz? Die Fakten und Fragen anThomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht.
Weitere Themen:
- «Nur Dialog und Diplomatie führen zu stabiler Lösung»
- BKW: Satte Marge mit Solaranlagen
- Macron entlastet kleine Betriebe bei den Sozialversicherungen
- USA: Kirchenasyl erhält neuen Aufschwung
- Im «Tagesgespräch» Bundesratskandidatin Isabelle Moret