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Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm und Hagel werden oft pauschal als Unwetterschäden bezeichnet. Versicherungen definieren Naturgewalten und den damit verbundenen Versicherungsschutz aber sehr präzise. Sie unterscheiden zwischen "nicht außergewöhnlichen Naturgefahren" und "Außergewöhnlichen Naturkatastrophen". Während beispielsweise schwere Sturm- und Hagelschäden in der Regel zur Gänze übernommen werden, ist das bei Überschwemmungen, Hochwasser, Lawinen oder Murenabgängen nicht der Fall. Diese Ereignisse zählen zu den außergewöhnlichen Naturkatastrophen und müssen separat durch entsprechende Versicherungsbausteine mitversichert werden.
Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet in Ö1 am 21. September 2024
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Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm und Hagel werden oft pauschal als Unwetterschäden bezeichnet. Versicherungen definieren Naturgewalten und den damit verbundenen Versicherungsschutz aber sehr präzise. Sie unterscheiden zwischen "nicht außergewöhnlichen Naturgefahren" und "Außergewöhnlichen Naturkatastrophen". Während beispielsweise schwere Sturm- und Hagelschäden in der Regel zur Gänze übernommen werden, ist das bei Überschwemmungen, Hochwasser, Lawinen oder Murenabgängen nicht der Fall. Diese Ereignisse zählen zu den außergewöhnlichen Naturkatastrophen und müssen separat durch entsprechende Versicherungsbausteine mitversichert werden.
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