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Sachgrundlose Befristung beeinflusst die Zukunftsplanung für ganze Familien und deren Lebensplanung. Arbeitszeit regelt die Verfügung über Lebenszeit und Tarifautonomie stärkt kollektive Verhandlungsmacht und Mitbestimmung und somit die demokratische Gestaltung des Arbeitsplatzes – von den geplanten „Reformen“ des Arbeitsrechts werden auch universelle Menschenrechte berührt. Von Detlef Koch. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. „Reform“ – aber für wen? Was bedeutet es, wenn wir über „Modernisierung des Arbeitsrechts“ sprechen, besonders, wenn wirtschaftliche Unsicherheit nun stärker von Beschäftigten getragen werden soll? Die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Bundesregierung sehen die wirtschaftliche Rentabilität, aber sieht sie die Menschen? Nun will die Koalition sachgrundlose Befristungen noch weiter ausweiten und tägliche Arbeitszeitgrenzen ausdehnen. Soll die arbeitende Bevölkerung als „Humankapital“ marktgerecht verwertbar sein oder soll die Wirtschaft den Menschen dienen? Sachgrundlose Befristung: Vier Jahre mit offenem Ausgang Das Anfang Juli veröffentlichte Koalitionsprogramm [1] sieht für bis Ende 2030 eingestellte Beschäftigte sachgrundlose Befristungen von bis zu 48 Monaten und bis zu sechs Verlängerungen innerhalb dieser Gesamtdauer vor. Zudem soll eine erneute „Ersteinstellung“ beim selben Arbeitgeber möglich werden. [2] Wie diese Möglichkeit begrenzt werden soll, bleibt bislang offen: Die Bundesregierung erklärt zugleich, weder eine Streichung noch eine wesentliche Lockerung des Anschlussverbots zu beabsichtigen. Die allgemeine Vierjahresregel ist damit politisch beschlossen, aber noch nicht als Gesetz verkündet. Befristete Arbeit kann den Einstieg aus Arbeitslosigkeit erleichtern und, wenn redlich administriert, in Dauerbeschäftigung münden. Zusätzliche Stellen kann die Regierung durch die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung aber nicht verlässlich garantieren. [3] Familien leben durch solche Regelung in der Schwebe. Wie Wohnungssuche, Kreditaufnahme, Familiengründung und Weiterbildung unter solchen Bedingungen funktionieren soll, scheint die Merz-Regierung nicht zu interessieren, den Bürger schon, denn Leben will geplant sein. Wer unter dem Damoklesschwert, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, sein Geld verdient, wird alles tun, um sich dem Chef gefällig zu machen. Das Spektrum der Gefälligkeit reicht von der unbezahlten Überstunde über Verzicht auf gewerkschaftliches Engagement bis hin zu Gefälligkeiten nach Büroschluss. Unternehmerische Flexibilität wird hier zum Erpressungsinstrument gegen die „Verfügungsmasse Humankapital“, dabei handelt es sich doch eigentlich um Menschen mit der Möglichkeit zur paritätischen Vertragsgestaltung. Arbeitszeit: Flexibilität braucht ein verfügbares Leben Zur langfristigen Unsicherheit eines befristeten Arbeitsvertrags kommt die Frage, wie verlässlich Beschäftigte ihre einzelnen Arbeitstage planen können. Nach geltendem Recht darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt höchstens acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden. [4] Jetzt will die Bundesregierung die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Begrenzung ersetzen und damit den hart erkämpften Acht-Stunden-Tag abzuschaffen. Eine im Juni [5] bekannt gewordene interne Arbeitsfassung des Bundesarbeitsministeriums sah entsprechende Abweichungen aufgrund von Tarifverträgen oder darauf beruhenden Betriebs- und Dienstvereinbarungen vor. [6] Flexibilität kann Beschäftigten durchaus nützen und ein selbst gewählter längerer Tag kann einen freien Tag ermöglichen. Veränderte Anfangszeiten können Betreuung erleichtern, wenn die Entscheidung zu verlängerten Arbeitsstunden bei den Beschäftigten liegt. Aber die Realität sieht anders aus. Oft bestimmt allein die Auftragslage den Rhythmus und das Privatleben wird einer betrieblichen Nutzenlogik unterstellt. Wo anschließend Sorgearbeit geleistet, übertragen oder bezahlt werden muss, haben Menschen mit wenig Geld und festen Betreuungspflichten geringere Ausweichmöglichkeiten. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie verlangt grundsätzlich elf zusammenhängende Ruhestunden täglich und durchschnittlich höchstens 48 Wochenstunden einschließlich Mehrarbeit. Spätere Freizeit ersetzt keine ausgefallene Betreuung für Kinder und Greise. Am Sonntag dürfen Bäckereien und Konditoreien bereits bis zu drei Stunden bestimmte Herstellungs- und Auslieferungsarbeiten verrichten lassen. Auch wissenschaftliche Präsenzbibliotheken stehen schon im Ausnahmekatalog. Die interne Arbeitsfassung nennt jetzt fünf Stunden Herstellung und drei Stunden Auslieferung sowie bis zu sechs Stunden für öffentliche Bibliotheken, die zusätzlich Begegnungs-, Kultur- und Bildungsorte sind. Das soll ab 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sonntags geöffnete Bibliotheken können zwar Teilhabe erweitern, aber Versorgung und Kultur benötigen auch Beschäftigte, die sonntags aus ihren Familien gerissen werden. Der gemeinsame freie Sonntag besitzt einen eigenen Wert für Zeit mit den Kindern, Vereinsarbeit, Zweisamkeit und politische Beteiligung. Ein freier beliebiger Wochentag kann das niemals ersetzen. Tarifautonomie: Freiheit braucht Gegenmacht Gemeinsam können Beschäftigte wirksamer verhandeln und Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt die Koalitionsfreiheit zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Darauf beruht die Tarifautonomie und sie begrenzt damit das Machtgefälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das seit 1. Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping. Bei erfassten Bundesaufträgen kann es Vorgaben zu Entlohnung, Urlaub und Arbeitszeit sichern. Die Bedingungen werden branchenweise per Rechtsverordnung festgelegt. Dieses Bundestariftreuegesetz verdiente Anerkennung, hat aber erhebliche Lücken. [7] Es greift grundsätzlich erst bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie Konzessionen des Bundes ab 50.000 Euro. [8] Kleinere Aufträge bleiben damit vielfach außerhalb der Tariftreue. Besonders schwer wiegt die Ausnahme für die Bundeswehr: Vergabeverfahren zur Deckung ihres Bedarfs, die bis Ende 2032 eingeleitet werden, sind vom Gesetz ausgenommen – ausgerechnet in einer Zeit massiv steigender Verteidigungsausgaben. Hinzu kommt eine weitere Schutzlücke bei kurzen Aufträgen: Dauert ein Auftrag höchstens zwei Monate, dürfen tarifliche Vorgaben zu Urlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen nicht verbindlich festgesetzt werden. Damit bleiben ausgerechnet dort Wettbewerbsvorteile durch schlechtere Arbeitsbedingungen möglich, die das Gesetz eigentlich beseitigen soll. Auch die Kontrolle ist zu schwach. Die Prüfstelle braucht Fachpersonal, anlasslose risikobasierte Stichproben, eine Mindestkontrollquote und unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen. Aktenprüfungen allein reichen da kaum aus. Ohne eigene Nachweis- und Dokumentationspflichten für Subunternehmen und Verleiher von Arbeitskräften werden Arbeiter mit hoher Wahrscheinlichkeit um ihre Rechte gebracht und ausgebeutet. Die Prüfstelle kann Verstöße feststellen, hat aber nicht einmal die Befugnis, Sanktionen selbst zu verhängen. Sie kann aber Maßnahmen empfehlen. Mitbestimmung: Demokratie endet nicht am Werkstor Betriebsräte können Willkür begrenzen und Arbeitnehmerrechte erkämpfen und durchsetzen, ohne dass jede Person allein vor die Geschäftsführung treten muss. § 87 Betriebsverfassungsgesetz sieht, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, Mitbestimmung unter anderem bei der Verteilung der Arbeitszeit, vorübergehender Mehrarbeit und technischen Einrichtungen zur Leistungs- oder Verhaltensüberwachung vor. [9] Digitalisierung macht diese Rechte besonders wichtig, da Software jede noch so kleine Unterbrechung der Arbeit messen kann. Algorithmen können undurchsichtige Leistungswerte, wie das Einscannen von Produkten pro Zeit an der Supermarktkasse, vorgeben. Beschäftigte brauchen darüber Informationen, unabhängigen Sachverstand und Einfluss auf Datennutzung und Anforderungen. Das Koalitionsprogramm will die Einführung von KI-Mitbestimmung, Software, Updates und technischen Aktualisierungen beschleunigen – ausdrücklich unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Die Sozialpartner sollen dafür konkrete Vorschläge erarbeiten. Daraus folgt noch kein beschlossener Rechteabbau, aber eingeführte KI-Systeme sind keine harmlose Arbeitserleichterung. KI-Systeme können heute:Beschäftigte überwachen oder ihre Leistung bewerten,Bewerbungen oder Personaleinsätze vorsortieren,Arbeitsabläufe und Schichtpläne bestimmen,personenbezogene Daten verarbeiten,Tätigkeiten, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsplätze verändern. [10]Je mehr Macht Arbeitgeber über Arbeitszeit, Personaleinsatz und KI-gestützte Kontrolle gewinnen, desto mehr gewinnt Mitbestimmung an Bedeutung. Verkürzte Prüfzeiten und geschwächter Einfluss erhöhen das Risiko, dass Beschäftigte die Kontrolle über zentrale Bedingungen ihrer Arbeit verlieren. Wer zugleich um die Verlängerung eines befristeten Vertrags bangen muss, kann seine Rechte kaum frei durchsetzen. Nur eine kollektive Gegenmacht bietet Schutz vor Abhängigkeit. Menschenrechte als Maßstab wirtschaftlicher Freiheit Ja, es gibt einen menschenrechtlichen Zusammenhang, denn wer arbeitet, bleibt ein Mensch mit einem weit gefächerten Lebenszweck. Der auch für Deutschland verbindliche UN-Sozialpakt schützt unter anderem gerechte und günstige Arbeitsbedingungen einschließlich sicherer Arbeit, Erholung und angemessener Arbeitszeitbegrenzung, gewerkschaftliche Rechte sowie soziale Sicherheit. Diese völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen in den Artikeln 7 bis 9. Ihre innerstaatliche Durchsetzung hängt von der jeweiligen Bestimmung und ihrer Konkretisierung ab. [11] Eine Reform muss also erklären, wie sie Gesundheit, Erholung, Sicherheit und Interessenvertretung schützt. Das Wachstumsargument steht nicht darüber, denn die Wirtschaft ist für die Menschen da und nicht die Menschen für die Wirtschaft. Wer also über Investitionen und Arbeitsplätze entscheidet, besitzt Macht über und Einfluss auf die Lebensbedingungen von Menschen und ihren Familien. Diese Macht darf nicht allein deshalb Vorrang erhalten, weil sie als wirtschaftliche Notwendigkeit auftritt oder anders gesagt – Beschäftigte brauchen materielle Möglichkeiten, Zumutungen abzulehnen. Flexibilität der Arbeit erweitert Selbstbestimmung nur, wenn Menschen über sie verfügen können. Sie wird zur Knechtschaft, wenn andere darüber entscheiden und Beschäftigte die Folgen privat auffangen müssen. Eine Reform auf Augenhöhe Sichere Beschäftigung für dauerhafte Aufgaben wäre ein starkes Signal für ein planbares Leben. Befristungen sollten die Ausnahme bleiben, nachvollziehbar begründet und wirksam begrenzt werden. Sozial abgesicherte Wechsel zwischen Tätigkeiten, Weiterbildung und Sorgephasen könnten Anpassung ermöglichen, ohne den Lebensunterhalt zum Druckmittel zu machen. Einhaltung der Tariftreue braucht wirksame Kontrollen, gekoppelt mit Hilfen für jene Arbeitnehmer, die ihre Rechte nicht kennen und durchsetzen können, weil etwa Sprache und Bildungsgrad das verhindern. Gewerkschaften müssen für Beschäftigte attraktiver werden. Betriebsräte sollten sich ohne Einschüchterung bilden dürfen und frei handeln können. Wirtschaftliche Entscheidungen mit erheblichen Folgen für Belegschaften sollten nicht in der Hand der Konzernspitze alleine liegen, denn wer Lasten trägt, muss auch Einfluss haben. Die durch KI gewonnenen Produktivitätsgewinne können die Wochenarbeitszeit auf eine Vier-Tage-Woche senken. Die KI-Revolution stellt uns als Gesellschaft erneut vor die Frage: Wer soll sich wem anpassen – der Mensch der Wirtschaft oder die Wirtschaft den Bedürfnissen des Menschen? Eine wahrhaft emanzipatorische Reform misst Fortschritt daran, ob Beschäftigte sicherer leben, über mehr eigene Zeit verfügen und wirksamer mitentscheiden können. Freiheit beginnt dort, wo ein geringer Lohn und durch KI induzierte Überwachung Menschen nicht dazu zwingt, sich einer kapitalistischen Verwertungslogik zu Gunsten einer reichen Unternehmerklasse unterwerfen zu müssen. Titelbild: Andrii Yalanskyi / shutterstock.com[«1] CDU, CSU und SPD (2026): Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung. Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026, veröffentlicht am 2. Juli 2026, Nr. 5, S. 4. Berlin: Bundesregierung. [«2] Deutscher Bundestag (2026): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Bundestagsdrucksache 21/7697 vom 24. August 2026, insbesondere Fragen 14–17, S. 5–6. Berlin: Deutscher Bundestag. [«3] Deutscher Bundestag (2026): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mögliche Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Bundestagsdrucksache 21/7697 vom 24. August 2026, insbesondere Fragen 7, 18 und 19, S. 3, 6–7. Berlin: Deutscher Bundestag. [«4] Bundesrepublik Deutschland (2026): Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer. In der geltenden Fassung. Verfügbar über: Gesetze im Internet (Zugriff: 9. September 2026). [«5] Bundesregierung (2026): Regierungspressekonferenz vom 19. Juni 2026. Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. [«6] Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) / DSLV Bundesverband Spedition und Logistik (2026): Position des DSLV zum BMAS-Entwurf für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. 19. Juni 2026. [«7] Stand heute gibt es laut BMAS überhaupt noch keine Rechtsverordnung nach § 5 BTTG. Die gesetzliche Hülle ist also seit Mai in Kraft, aber die konkreten tariflichen Entgelt-, Urlaubs- und Arbeitszeitbedingungen müssen erst branchenspezifisch festgesetzt werden. [«8] Bundesrepublik Deutschland (2026): Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) vom 27. April 2026, BGBl. 2026 I Nr. 119, insbesondere §§ 1 und 5. [«9] Bundesrepublik Deutschland (2026): Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 – Mitbestimmungsrechte. In der geltenden Fassung, insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 sowie Abs. 2. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz/Bundesamt für Justiz. [«10] Europäisches Parlament (2025): Digitalisation, artificial intelligence and algorithmic management in the workplace – shaping the future of work. [«11] United Nations (1966): International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. Adopted by UN General Assembly Resolution 2200A (XXI), 16 December 1966, insbesondere Art. 7–9. New York: United Nations.

Völkerrecht ade. Glaubt man den Aussagen des US-Präsidenten Donald Trump, haben die USA an diesem Wochenende eine „Übereinkunft“ mit Venezuela erzielt, die besagt, dass sich die USA einen großen Teil der venezolanischen Ölförderung „gesichert“ hätten. Nimmt man Trump beim Wort, handelt es sich dabei um Öl im aktuellen Marktwert von 5,5 Billionen US-Dollar. TrumpWeiterlesen

Am 20. Juli 2026 wurde im Bendlerblock die Idee des Grafen Wolf von Baudissin vom „Staatsbürger in Uniform“ beim Gelöbnis der neuen Soldaten und Soldatinnen öffentlich desavouiert. Daran ändert auch nichts die Rede von Navid Kermani mit seinem Aufruf zur Befehlsverweigerung, so Klaus Kenke, Referent des Superintendenten für Friedensfragen Kirchenkreis Jülich, in einem Gastbeitrag fürWeiterlesen

Innenminister Alexander Dobrindt hat Kritikern vorgeworfen, „kranke Sabotage“ zu betreiben, weil sie eindeutige Beweise für die Urheberschaft Russlands beim Drohnen-Vorfall in Leipzig einfordern. Das ist nicht nur inhaltlich ein Skandal, sondern auch stilistisch: Eine solche Hasssprache von oben kann die Kommunikation mehr verrohen als tausend Online-Kommentare. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Dobrindt hat laut Medien kürzlich die Zuweisung der Verantwortung für den Drohnen-Vorfall von Leipzig gegenüber Russland als „möglich und notwendig“ bezeichnet. Kritikern seines Vorgehens in dem Fall warf Dobrindt vor: „Wer ständig nach Beweisen ruft und dabei Belege bewusst ignoriert, der zeigt keine gesunde Skepsis, sondern der betreibt kranke Sabotage.“Das ist ein klarer Fall von „Hasssprache von oben“. Mit solchen Äußerungen führt man keine politische Debatte, sondern will diese Debatte abwürgen, indem die Vertreter einer bestimmten Meinung als (psychisch) krank bezeichnet werden und als „Saboteure“, was heute ein Synonym für „Landesverräter“ darstellen kann. Im oben verlinkten ZDF-Artikel wird die unmögliche Äußerung von Dobrindt einfach so hingenommen – man stelle sich dagegen die Reaktionen vor, wenn ein Politiker des BSW politische Gegner so bezeichnen würde. Solche Äußerungen in Online-Kommentaren würden klar die Kriterien von Hasssprache erfüllen. Dobrindts harte Beschimpfung von politischen Gegnern, die durch ihre Nachfragen zum Drohnen-Vorfall ganz normale und wichtige Oppositionsarbeit verrichten, wird dagegen einfach so zitiert. Und inhaltlich ist das ja alles keine Petitesse – es geht schließlich darum, ob man das Verhältnis zur Atommacht und dem einstigen/künftigen wichtigen Energielieferanten Russland noch weitergehend zertrümmert. Da ist ein genaueres Nachfragen nicht nur erlaubt, sondern geradezu eine Pflicht. Die Praxis, dass Andersdenkende als (psychisch) krank und als Saboteure bezeichnet werden, kennt man schon aus der Zeit der Hetze gegen Kritiker während der Corona-Politik. Und: Hasssprache von oben – also von der Politiker-Kanzel, aus der etablierten Medienredaktion und so weiter – wirkt mächtig und zerstörerisch: Dobrindts Kommentar kann die gesellschaftliche Kommunikation mehr verrohen als zahlreiche Bürger-Kommentare im Internet. Wer eine solche Sprache gegenüber Andersdenkenden nutzt, sollte sich hinterher nicht über die gesellschaftliche Spaltung beschweren. Titelbild: Kastoluza / ShutterstockMehr zum Thema:Die Panik der Meinungsmacher – Hemmungslose „Hasssprache von oben“ Die Hasssprache im Mainstream: Menschen sind „Ratten“, „Dünger“, „Schweine“ „Na, herzlichen Dank an alle Ungeimpften“: Sarah Frühauf (ARD) nimmt die Drehtür ins Innenministerium Kanzler-Entgleisung: Pazifisten sind „gefallene Engel, die aus der Hölle kommen“ Gezielte Verrohung: Als gäbe es kein Morgen

Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. – Heute, in der fünfzigsten Folge, geht es um den als vorläufige Klimax der Kriegsertüchtigungspropaganda immer unmissverständlicher formulierten westlichen Wunsch, immer mehr Russen – pardon: russische Soldaten – zu töten. (Am besten so viele wie möglich.) Von Leo Ensel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. 50.000 „Sowohl Russland als auch die Ukraine unterhalten ein Bonus-Programm für Erfolge auf dem Schlachtfeld. Das russische Programm bezieht sich ausschließlich auf zerstörtes Militärgerät. Dafür wird Geld ausgezahlt. Das ukrainische Programm enthält außerdem auch die Belohnung von Kampfeinheiten für verwundete (8 Punkte) oder getötete russische Soldaten (12 Punkte). Einheiten von Drohnenpiloten werden besonders vergütet: Wird beispielsweise ein russischer Soldat mittels einer Drohne gefangengenommen, gibt es 120 Punkte. Mit den erkämpften Punkten kann neue Ausrüstung erworben werden“, berichtet die Konfliktforscherin Petra Erler. – Konkret: 50.000 russische Soldaten pro Monat töten – das neue postsowjetische Planziel der Ukraine, vorgegeben von Wolodymyr Selenskyj, Anfang des Jahres! (Und vielleicht können es demnächst mit Hilfe des FAZ-Korrespondenten Michael Martens, ähh: der Europäischen Union, ja noch ein paar mehr sein …) (vgl. „Kopfgeld“) aggressiv unterwegs Und zwar „nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen viele Länder in Europa“ (also sehr wahrscheinlich auch gegen uns), ist natürlich Wladimir Putin. Dunkelraunte im Oktober 2025 Friedrich Merz im größten Sauerland der Welt. – „Aggressiv unterwegs sein“, eine genial-nebulöse Wortkreation unseres Bundeskanzlers. Kann Krieg bedeuten – muss aber nicht! Sehr wahrscheinlich gegen Deutschland gerichtet – hat der Kanzler aber nicht (direkt) gesagt! Auf jeden Fall aber irgendwas Böses. Ominös, obskur – wie die gesamte aktuelle Bedrohungslage … gegen viele Länder in Europa Darunter wohl oder übel auch Deutschland… (Oder vielleicht doch nicht? Lieber Gott, bitte hilf!!) Ist der „Mörder und Killer“ Wladimir Putin jedenfalls „aggressiv unterwegs“. Verkündet der Kanzler. Kopfgeld Neues Prämiensystem für ukrainische Soldaten: 2.000 Euro für die Gefangennahme eines russischen Soldaten, 300 Euro für dessen Tötung im Gefecht. („Das Prämiensystem ist Teil einer umfassenderen Reform des Vergütungssystems der ukrainischen Streitkräfte.“) – Wieder mal ein Beweis, dass die Ukraine unsere europäischen Werte verteidigt: Schließlich ist ihr ein lebender russischer Soldat fast siebenmal so viel wert wie ein toter! (Die idealistischen Wehrmachtsoldaten dagegen hatten gefangen genommene Sowjetkommissare nach dem Gefecht erschossen – kostenlos!) (vgl. „50.000“, „mehr Russen töten“) mehr Russen töten „Können Sie uns Europäern mitteilen, was wir konkret tun können, um Ihnen zu helfen, mehr Russen zu töten?“ Auf Deutsch: „Can you tell us Europeans what can we concretely do to help you to kill more Russians?“ Fragte am 8. August auf einer Pressekonferenz in Belgrad der FAZ-„Korrespondent für osteuropäische Länder mit Sitz in Wien“, Michael Martens, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. (Um seine originelle Frage ins Politisch-Korrekte zu wenden, ergänzte er noch hastig: „More Russian soldiers, of course.“ – Natürlich!) – Und um bloß nicht als Weichei zu gelten, legte er gegenüber der serbischen Zeitung Vreme nochmal unmissverständlich nach: „Ich erwarte von jedem verantwortungsbewussten Politiker, dass er darüber nachdenkt, wie wir so viele Russen – russische Soldaten – töten können, dass Putin ohne Soldaten dasteht.“ – Congrats, Mr. Martens! Seit Himmlers berühmter Posener Rede vom 4. Oktober 1943 – „Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10.000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird.“ – hat man hierzulande solch schnörkellosen Klartext nicht mehr gehört! (PS: Aber selbst der Reichsführer-SS musste, um „Missverständnisse“ auszuschließen, noch klarstellen: „Wir werden niemals roh und herzlos sein, wo es nicht sein muss; das ist klar. Wir Deutsche, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige Einstellung einnehmen.“) (vgl. „glasklarer Auftrag“, „missverständlich formuliert“, „personelle Schwierigkeiten“) Barbie-Welt Nachdem über Michael Martens – nur aufgrund seiner Empfehlung (eigentlich eher eine unschuldige Frage), „mehr Russen zu töten“ – ein Shitstorm hereingebrochen war, wehrte dieser sich wacker auf seinem Social-Media-Account, indem er noch schnell männlich-markant einen auf Trotzköpfchen machte: „Es ist überhaupt nicht skandalös, den Präsidenten der Ukraine zu fragen, wie Europa der Ukraine helfen kann, mehr Russen zu töten. Genau das ist nötig. Außerhalb der Barbie-Welt werden Kriege eben so geführt.“ Yeah! (vgl. „Fencheltee-Diplomatie“, „Placebo-Truppe“, „verantwortungsbewusste Politiker“) missverständlich formuliert Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Frage des FAZ-Korrespondenten Michael Martens „Can you tell us Europeans what can we concretely do to help you to kill more Russians? More Russian soldiers, of course.“ war laut Pressemitteilung seines Arbeitgebers „missverständlich formuliert“! Alles klar? nie wieder! „Nie wieder Krieg“? Falsch gedacht, Leser-Sternchen-innen! – „Nie wieder werden wir Deutsche allein gehen“, verspricht Kanzler Merz. „Das ist bleibende Lehre aus unserer Geschichte. Unsere Freiheit behaupten wir mit unseren Nachbarn, nur mit unseren Nachbarn und Verbündeten und unseren Partnern.“ – Kurz: „Nie wieder Krieg – alleine!“ (Das berühmte Achte Gebot auf George Orwells „Animal Farm“.) (vgl. „Unbehagen“) noch stärker brennen „Jeder sieht, dass Russland brennt, und wir wollen, dass es noch stärker brennt, aber dafür brauchen wir finanzielle Mittel.“ So ein „hochrangiger ukrainischer Verteidigungsbeamter gegenüber POLITICO.“ (Unter der Bedingung der Anonymität.) – Auf Deutsch: „Burn, Baby, Burn!“ (Sponsored by European Union. Mit neuerlich zusätzlichen 20 Milliarden US-Dollar.) personelle Schwierigkeiten „Das bezog sich auf aktuelle Debatten von Verteidigungsexperten, die sich um die Frage drehen, wie die russische Armee in personelle Schwierigkeiten gebracht werden könnte, um Russland zu Friedensverhandlungen zu bringen.“ Mit „personelle Schwierigkeiten“ meinte die FAZ in ihrer „Stellungnahme“ vom 10. August die – „missverständlich formulierte“ – Frage ihres meinungsstarken Balkan-Korrespondenten, „was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, mehr russische Soldaten zu töten“. – Halten wir unmissverständlich fest: „In personelle Schwierigkeiten bringen“ lautet ab jetzt die offizielle Formel der FAZ für „mehr Russen – ähh: russische Soldaten, natürlich – töten“! präventiver Erstschlag (der NATO auf Russland) Den forderte im September 2022 unverhohlen Wolodymyr Selenskyj. Und kam damit – er ist und bleibt halt Avantgardist – sogar den berühmten „präventiven nuklearen Vergeltungsschlägen“ eines Sergej Karaganov zuvor! Russen aus dem Land werfen Eine der besonnenen Stimmen in unserem Lande meldete sich neulich mit diesem aufreizend moderaten Vorschlag zu Wort. (Schließlich hätte Marie-Agnes Strack-Zimmermann auch, wie ein meinungsstarker FAZ-Korrespondent, „mehr Russen töten“ fordern können!) strategisches Ziel „Europa braucht ein neues strategisches Ziel.“ Fordert – „ceterum censeo“ – der unermüdliche Roderich Kiesewetter. Und zwar: „Die bedingungslose Kapitulation Russlands. Eine solche Kapitulation würde aber auch Russland selbst sowie den ethnischen Minderheiten und Angehörigen kolonisierter Völker in Russland eine Chance auf Selbstbestimmung und eine freiheitliche, friedliche Entwicklung eröffnen. Die bedingungslose Kapitulation Russlands wäre nicht nur zentral für den Frieden in Europa, sondern auch eine Perspektive für die russische Gesellschaft, die sich derzeit kaum aus eigener Kraft aus Gewaltherrschaft und Ideologie lösen kann.“ – Kurz: Demnächst wird der selbstlose Kiesewetter „Make Russia small again!“ nicht nur fordern, sondern auch umsetzen. unser Krieg gegen Russland Dieser Spiegel-Titel im Vorfeld des 85. Jahrestages des deutschen Überfalls sorgte hierzulande postwendend für eine Welle der Empörung. Vom CDUler Ruprecht Polenz über den grünen Volker Beck bis zum eloquenten Ex-BILD-Journalisten Julian („Dünger“) Röpcke echauffierten die mittlerweile aufgeklärten Deutschen sich unisono, Millionen Ukrainer, Belarus(s)en, Balten, Moldauer und Angehörige anderer Völker der Sowjetunion seien schließlich ebenfalls Opfer des deutschen Vernichtungskrieges gewesen! (Was natürlich alles stimmt.) – Eine andere Erklärung für den auf den ersten Blick so skandalträchtigen Titel wäre: Vielleicht hat ja hinter dem Rücken der Redakteure des Hamburger Nachrichtenmagazins mal wieder heimtückisch Herr Freud zugeschlagen? Fehlleistungen offenbaren bekanntlich die wahre Absicht. (Fürs nächste Mal.) verantwortungsbewusste Politiker An diese hat der selbstbewusste FAZ-Korrespondent Michael Martens eine glasklare Erwartung: „Ich erwarte von jedem verantwortungsbewussten Politiker, dass er darüber nachdenkt, wie wir so viele Russen – russische Soldaten – töten können, dass Putin ohne Soldaten dasteht.“ („Ich erwarte …“) – Halten wir fest: Verantwortungsbewusste Politiker sind in den Augen des FAZ-Korrespondenten solche, die ihre Verantwortung wahrnehmen, indem sie bewusst dafür sorgen, dass möglichst viele Russen, ähh: russische Soldaten, getötet werden! Ein höchst origineller Verantwortungsbegriff, fürwahr. (vgl. „missverständlich formuliert“) wieder verteidigen müssen Der „Machthaber im Kreml“ ist bekanntlich „aggressiv unterwegs – nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen viele Länder in Europa“, warnte bereits am 18. Oktober 2025 Friedrich Merz die versammelten Menschenmassen der Sauerlandmetropole Meschede. Konsequenz des Kanzlers: „Wir werden uns wieder verteidigen müssen!“ (Wieder. Wie damals im August 1914 und im Juni 1941.) (wird fortgesetzt) Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher IntelligenzAlle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.Leo Ensel: Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit – Krieg heißt Töten. Wien 2026, Promedia Verlag, Taschenbuch, 168 Seiten, ISBN 978-3-85371-563-5, 20 Euro.
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