In dieser Folge besprechen wir vier examensrelevante Entscheidungen quer durch das Zivilrecht.
Den Auftakt macht ein bemerkenswerter Beschluss des BGH zum Ehegattenerbrecht (IV ZB 7/25): Ein Scheidungsverfahren ruhte 18 Jahre lang – und trotzdem ist das Erbrecht der Ehefrau nach § 1933 BGB ausgeschlossen. Wir zeigen, warum bloße Untätigkeit keine konkludente Antragsrücknahme begründet, weshalb der Anwaltszwang in Ehesachen für die Zustimmung keine Rolle spielt und warum der BGH eine teleologische Reduktion mangels planwidriger Lücke ablehnt. Eine Klausurkonstellation, die Erbrecht, Familienrecht, ZPO/FamFG und Methodenlehre verzahnt.
Weiter geht es mit einem zivilrechtlichen Schatzkästchen vom BGH zu Innenraumfotos und Abmahnkosten gegen einen Makler (III ZR 164/25): Kann ein Eigentümer gegen den vom Mieter beauftragten Makler vorgehen? Wir arbeiten die drei GoA-Kategorien heraus, klären die "reflexhafte" Betroffenheit des Eigentümers, übertragen die Sanssouci-Linie auf Innenraumfotos im Rahmen des § 1004 BGB und zeigen, wie die berechtigte GoA zum dogmatischen Vehikel für die Erstattung von Abmahnkosten wird.
Im Reiserecht klärt das LG Hannover die Reichweite der Visumshinweise (7 S 20/25): Wie weit reicht die vorvertragliche Informationspflicht nach Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB, wenn nicht alle Reisenden EU-Bürger sind? Wir erklären, warum "allgemein" nicht "weltweit" bedeutet, welche Rolle die Zumutbarkeit spielt – und wann die explizite Abfrage der Nationalität einen erweiterten Vertrauenstatbestand begründet.
Zum Abschluss ein appetitlicher BGB-AT-Fall vom OLG Frankfurt zur Annahmefrist bei WhatsApp (9 U 27/25): Ist eine WhatsApp-Nachricht ein Antrag unter Anwesenden oder unter Abwesenden? Wir zeigen, warum es auf die zwangsläufige Unmittelbarkeit der Kenntnisnahme ankommt, weshalb die Annahmefrist auch bei einem 150.000-Euro-Geschäft nach rund vier Wochen endet und wie § 150 Abs. 1 BGB die verspätete Annahme in einen neuen Antrag umdeutet.
Schlagwörter: Ehegattenerbrecht, § 1933 BGB, teleologische Reduktion, Antragsrücknahme, Geschäftsführung ohne Auftrag, § 1004 BGB, Abmahnkosten, Reiserecht, Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB, Annahmefrist, § 147 BGB, WhatsApp