Eine Klage der zweifachen Olympiasiegerin Caster Semenya ist am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gutgeheissen worden. Die Athletin war an der Teilnahme von Rennen gehindert worden, weil sie ihren Testosteronspiegel nicht senken wollte. Weitere Themen: Schwedens Nato-Beitritt: Was bekommt Erdogan für sein Ja? - Doppelte Zeitenwende für Schweden - Nato-Generäle kritisieren mangelnde Unterstützung für Ukraine - Negative Strompreise: Wer profitiert davon? - Ambulante Entlastungsdienste durch Zivis - Rendez-vous mit China: Wirtschaft trägt Handschrift von Xi