Bis zu 70 Stunden pro Woche arbeiten statt maximal 50. Für bestimmte Arbeitnehmende soll das künftig erlaubt sein. Diese Woche hat die Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung begonnen. Und damit auch ein öffentliches Hauen und Stechen: Gewerkschaften protestierten dagegen; Arbeitgeber werben dafür. Bis zu 70 Stunden pro Woche arbeiten statt maximal 50. Für bestimmte Arbeitnehmende - etwa Vorgesetzte - soll das künftig erlaubt sein. Diese Woche hat die Vernehmlassung zu einer Gesetzesänderung begonnen. Und damit auch ein öffentliches Hauen und Stechen: Gewerkschaften protestierten dagegen - Arbeitgeber werben dafür. Weitere Themen: Italien: Staatsanwaltschaft beginnt mit Ermittlungen - Konferenz gegen Armut - Der Neue ist der Alte - Braucht es die Postfinance noch? - Kanton Zürich: Professionelle Wildhüter statt Jäger - Ralph Hurni und Baschi Dürr über Gewalt in den Städten