Bis am 15. März müssen Angestellte von deutschen Spitälern, Pflege- und Altersheimen beweisen, dass sie geimpft oder kürzlich genesen sind. 70 von ihnen hatten sich zusammengetan und vor dem Verfassungsgericht geklagt. Heute hat das deutsche Verfassungsgericht ihre Einsprache abgewiesen. Weitere Themen: Zürcher Kantonalbank präsentiert Rekordgewinn - Fall Blausee: Hat Kanton Aufsichtspflicht verletzt? - Olympische Winterspiele: Zwischenbilanz aus chinesischer Sicht - White Hacker: Sicherheitslösung für KMU-IT? - Bilanz zur ersten Bundespräsidentschaft Steinmeier - Tagesgespräch: Thierry Burkart zur Stromversorgungssicherheit