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In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Frau Dr. Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann einen Beschluss des 14. Senats des Finanzgerichts Münster, der sich mit der Frage befasst, ob ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Vermögensauskunft die Angabe der Namen seiner Mandanten, gegen die er Honorarforderungen hat, aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht verweigern darf.
Der Beschluss ist im Volltext unter https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2026/14_V_232_26_AO_Beschluss_20260217.html abrufbar.
By FG MünsterIn dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Frau Dr. Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann einen Beschluss des 14. Senats des Finanzgerichts Münster, der sich mit der Frage befasst, ob ein Rechtsanwalt im Rahmen einer Vermögensauskunft die Angabe der Namen seiner Mandanten, gegen die er Honorarforderungen hat, aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht verweigern darf.
Der Beschluss ist im Volltext unter https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2026/14_V_232_26_AO_Beschluss_20260217.html abrufbar.

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