Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen EU-Recht. Auf Vorrat und ohne unmittelbaren Anlass die Kommunikations-Daten von Millionen Menschen zu speichern, sei mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar, urteilte das Gericht am Dienstag. Weitere Themen: Gletscherinitiative: Einigung auf indirekten Gegenvorschlag - Schwimmverband ergreift Massnahmen gegen Missstände - Seco korrigiert Wachstumsprognose nach unten - Baltikum: Russen nicht willkommen - Polio wieder auf dem Vormarsch - Tagesgespräch: Ist das die Wende im Krieg?