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Viele große Onlineshops betreiben einen Marktplatz, der bekannteste ist wohl der Marketplace von Amazon. Auf einem solchen Marktplatz können Drittanbieter ihre Produkte anbieten. Wer bei einem Marktplatzhändler bestellt, schließt mit diesem den Kaufvertrag ab, der Marktplatzbetreiber stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, fungiert rechtlich gesehen lediglich als Vermittler. Oft merken das Kundinnen und Kunden allerdings erst, wenn es um Gewährlesitungsansprüche und Vetragsrücktritte geht.
Eine Eigenproduktion des ORF, gesendet in Ö1 am 22.6.24
By ORF Ö14.7
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Viele große Onlineshops betreiben einen Marktplatz, der bekannteste ist wohl der Marketplace von Amazon. Auf einem solchen Marktplatz können Drittanbieter ihre Produkte anbieten. Wer bei einem Marktplatzhändler bestellt, schließt mit diesem den Kaufvertrag ab, der Marktplatzbetreiber stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, fungiert rechtlich gesehen lediglich als Vermittler. Oft merken das Kundinnen und Kunden allerdings erst, wenn es um Gewährlesitungsansprüche und Vetragsrücktritte geht.
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