1000 Antworten - Krieg, Frieden, Völkerrecht - SWR2 Impuls vom 16.7. 2014 | Im 19. Jahrhundert nahm man vorherrschend an, dass es im Völkerrecht ein freies Recht der Staaten gebe, Krieg zu führen - auf Lateinisch "ius ad bellum" - ein Recht zum Kriege. Mit dem Inkrafttreten der Charta der Vereinten Nationen, dem wichtigsten völkerrechtlichen Dokument der Gegenwart, hat sich diese Situation 1945 geändert. Seither haben wir eine Norm, die von ganz vielen Völkerrechtlern als die Fundamentalnorm der gegenwärtigen Völkerrechtsordnung bezeichnet wird: das Gewaltverbot. Das ist das an die Staaten gerichtete grundsätzliche Verbot, sich in internationalen Beziehungen des Einsatzes militärischer Gewalt zu bedienen. [...]