Der Fall sorgte im Februar 2016 für große Bestürzung: Zwei Autofahrer lieferten sich eines Nachts in der Berliner Innenstadt und rasten mit bis zu 170 km/h durch die Straßen. Auf dem Ku’Damm kam es dann zu einem verheerenden Unfall. Als die beiden Raser bei Rot über eine Kreuzung fuhren, kollidierte einer von ihnen mit einem Mann, der nichts ahnend mit seinem Auto die Kreuzung passieren wollte. Das Opfer starb.
In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das LG Berlin die beiden Raser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Paukenschlag, denn noch nie zuvor wurden Raser wegen Mordes verurteilt. Doch der BGH kippte das Urteil wegen Mängeln in der Begründung und verwies das Verfahren zurück ans LG. Doch auch im neuen Verfahren verurteilten die Richter die Raser wegen Mordes.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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