Wer kommt an erster Stelle bei Unterhaltszahlungen: Der Ex-Partner oder das Kind, das zwar volljährig, aber noch in der Ausbildung ist? Das Bundesgericht in Lausanne hat heute ein Urteil gefällt: Ex-Gattin oder Ex-Gatte haben Vorrang. Trotzdem ist die Sachlage nicht ganz so klar. Weitere Themen: Bundesrat lehnt Begrenzungsinitiative ab - Corona-Expertengipfel in Genf - Bürgerjournalisten unter politischer Quarantäne - Bill Welds Kandidatur gegen Trump als Bürgerpflicht - Erfolgreiche Minderheiten in Schleswig - Im «Tagesgespräch»: Ursula Münch über das Dilemma der CDU