In den Kantonen Wallis und Graubünden dürfen in gewissen Gebieten vorderhand keine Wolfsrudel gejagt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerden von Naturschutzorganisationen gegen die Abschussgenehmigungen hätten eine aufschiebende Wirkung.
Verfahrensnummern: A-6740/2023 und A-6831/2023 Weitere Themen: Das Profil des neuen SVP-Präsidenten - Das erfolgreiche Geschäft mit dem «Verzicht» - Deutscher Brillenkönig Günther Fielmann ist tot - Polen: Emotionale Debatte wegen Kinofilm - Frankreich und die Rentenreform: Was bleibt? - Tagesgespräch: Der höchste Schweizer