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In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 15. Senats des Finanzgerichts Münster vom 17. Februar 2017 (Az. 15 K 1606/24 G), in der sich der Senat mit einer möglichen verfassungskonformen Auslegung von § 3 Abs. 1 Satz 2 GewStG in Fällen des Aufeinandertreffens von gewerblichen Beteiligungseinkünften und gewerblicher Prägung auseinanderzusetzen hatte.
Die Klägerin – eine GmbH & Co. KG – unterhielt umfangreichen Grundbesitz und bezog im Streitzeitraum zudem gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen GmbH & Co. KG, die ihrerseits gewerblich tätig war.
Die Besprechungsentscheidung ist im Volltext unter https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2026/15_K_1605_24_G_Urteil_20260217.html abrufbar.
By FG MünsterIn dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 15. Senats des Finanzgerichts Münster vom 17. Februar 2017 (Az. 15 K 1606/24 G), in der sich der Senat mit einer möglichen verfassungskonformen Auslegung von § 3 Abs. 1 Satz 2 GewStG in Fällen des Aufeinandertreffens von gewerblichen Beteiligungseinkünften und gewerblicher Prägung auseinanderzusetzen hatte.
Die Klägerin – eine GmbH & Co. KG – unterhielt umfangreichen Grundbesitz und bezog im Streitzeitraum zudem gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen GmbH & Co. KG, die ihrerseits gewerblich tätig war.
Die Besprechungsentscheidung ist im Volltext unter https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2026/15_K_1605_24_G_Urteil_20260217.html abrufbar.

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