Am 15. Mai 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv gegen eine Organspende entscheidet, soll Organspender:in werden – ausser die Angehörigen bezeugen nach dem Tod der Spender das Gegenteil.
In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung).
Wer seine Organe nicht spenden möchte, soll dies neu zu Lebzeiten festhalten. Bundesrat und Parlament befürworten diese sogenannte «Wiederspruchslösung», ebenso Philipp Kutter, Mitte-Nationalrat aus dem Kanton Zürich. Nein sagt Verena Herzog, SVP-Nationalrätin und Mitglied des überparteilichen Abstimmungskomitees «NEIN zu Organentnahme ohne Zustimmung».