Auf Geldreise - Female Finance mit Anja

Auf Geldreise - Female Finance mit Anja

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Auf Geldreise - Female Finance mit Anja episodes

  • Mein ETF - das steckt drin, das steht dahinter – Teil zwei (#96)
    Alles rund um Fondsgesellschaften

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    Auch dieses Mal blickt die Geldreise hinter die Kulissen von Xtrackers, Lyxor, iShares und Co. Falls Du Dich also fragst, wie Fondsgesellschaften entscheiden, welchen Index ihr ETF nachbilden soll, was mit Deinem Geld passiert, wenn ein ETF-Anbieter pleitegeht, und wie die Heinzelmännchen und Dein ETF zusammenpassen, solltest Du die aktuelle Episode nicht verpassen.

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    27 min
  • Mein ETF - das steckt drin, das steht dahinter – Teil eins (#95)
    Alles rund um Fondsgesellschaften

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    Xtrackers, Lyxor, iShares und Co.: Hast Du Dich auch schon mal gefragt, welche Firmen hinter diesen doch ziemlich kryptisch anmutenden Namen Deines ETFs stecken und was die eigentlich mit Deinem Geld so machen? Falls ja, ist die aktuelle Folge genau richtig für Dich. Denn heute blicken wir hinter die Kulissen der Fondsgesellschaften.

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    28 min
  • Mythen & Irrtümer rund um den gelben Schein (#94)
    Das solltest Du zum Krankenschein wissen

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    Das Wichtigste im Überblick

    • Wer krank ist, muss das dem Chef sofort mitteilen. Das bedeutet nicht, dass auch der Krankenschein bereits am ersten Tag der Krankmeldung auf Arbeit eintrudeln muss. Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht dazu: Wer länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kann, muss am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen – also am vierten Tag der Krankheit.
    • Grundsätzlich kann aber jeder Arbeitgeber selbst festlegen, wann er ein ärztliches Attest sehen will. Sollte in Deinem Arbeitsvertrag stehen, dass Du eine Krankschrift bereits am ersten Tag der Krankheit vorzeigen musst, musst Du Dich auch daran halten – unabhängig vom Entgeltfortzahlungsgesetz.
    • Wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu Deinem Arbeitgeber gelangt, ist häufig nicht so entscheidend. Viel wichtiger ist, dass Du sie rechtzeitig vorlegst. Im Gesetz steht nicht, dass es unbedingt das Original sein muss. Deshalb kannst Du die Krankschreibung auch einscannen und per E-Mail an den Arbeitgeber schicken. Es kann aber nicht schaden, das Original zusätzlich in einen Briefumschlag zu legen und abzuschicken.
    • Einen Krankenschein bekommst Du in dreifacher Ausführung: für Dich, Deine Chefin und für die Krankenkasse. Seit 1. Oktober dieses Jahres müssen Ärzte den Schein digital an die Krankenkasse übermitteln. Das heißt, Du musst Dich nicht mehr darum kümmern, dass der Nachweis für die Krankenkasse rechtzeitig dort eintrifft. Anders sieht es jedoch aus, solltest Du krankengeldberechtigt sein.
    • Privatversicherte, die Krankentagegeld vereinbart haben und über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, sollten die Krankschrift unbedingt an die Krankenversicherung schicken. Erst mit dem Nachweis zahlt die Versicherung das Krankentagegeld.
    • Für die Zeit, die Du krankgeschrieben bist, zahlt Dir die Chefin weiter Gehalt. Denn in Deutschland besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung, und zwar in voller Höhe. Wer allerdings mehr als 6 Wochen wegen derselben Erkrankung ausfällt, bekommt kein Geld mehr von der Firma. Bei gesetzlich versicherten Angestellten springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
    • Eltern, die wegen erkälteter Kinder nicht arbeiten können, müssen keine Urlaubstage dafür opfern oder Überstunden abbummeln. Stattdessen stehen ihnen Kinderkrankentage zu.
    • Normalerweise hat jeder gesetzlich versicherte Elternteil Anspruch auf 10 Tage pro Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage pro Kind. Wer mehrere Kinder hat, kann länger zuhause bleiben. Höchstens 25 Arbeitstage pro Elternteil, beziehungsweise 50 Tage für Alleinerziehende.
    • Wenn Du Glück hast, zahlt Dir Dein Arbeitgeber für ein paar Tage Dein Gehalt weiter. Wenn nicht, kannst Du bei Deiner Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen.
    • Falls Du Dein unter 12-jähriges Kind zuhause betreuen musst, weil es krank ist oder wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann, bekommst Du von Deiner gesetzlichen Krankenkasse Kinderkrankengeld. Es beträgt normalerweise 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, ist aber noch oben hin gedeckelt – aktuell bei knapp 113 Euro pro Tag. Privatversicherte gehen leer aus.
    • Den Antrag auf Kinderkrankengeld stellst du bei der Krankenkasse. Jede Kasse hat dafür ein Formular, meist geht das auch einfach online. Du musst dann die Bescheinigung vom Arzt mitschicken, dass Du wegen des kranken Kindes nicht arbeiten kannst. Oder alternativ die Bescheinigung von Schule oder Kita, dass das Kind coronabedingt zuhause betreut werden muss.
    • Wegen Corona hat die Bundesregierung die Kinderkrankentage für 2021 ausgeweitet. Für 2021 gibt es pro Elternteil 30 Kinderkranktage – also 60 Tage für beide Elternteile zusammen pro Kind. Alleinerziehende sind ebenfalls für 60 Arbeitstage finanziell abgesichert. Bei mehreren Kindern gibt es auch 2021 noch mehr Krankheitstage.
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      30 min
    • Bei der Kfz-Versicherung zahlt sich Treue nicht aus (#93)
      Warum Du Deine Autoversicherung regelmäßig überprüfen solltest

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      Das Wichtigste im Überblick

      • Die meisten Versicherten haben bis Ende November Zeit, eine günstigere und bessere Versicherung abzuschließen, die alte zu kündigen und ab dem neuen Jahr dann ordentlich zu sparen.
      • Der Aufwand ist nicht groß: Du brauchst schätzungsweise zehn Minuten, um auf einem Vergleichsportal Deine Daten einzugeben und passende Versicherungen angezeigt zu bekommen. Du solltest Fahrzeugpapiere und Führerscheine aller Fahrenden sowie Deine aktuelle Beitragsrechnung zur Hand haben. Dann musst Du nicht lange nach allen erforderlichen Daten suchen.
      • Finanztip empfiehlt den Vergleich auf Check24 oder Verivox. Achtung: Kein Portal vergleicht alle Versicherungen! Daher solltest Du zusätzlich noch beim Direktversicherer Huk24 schauen, der ist nämlich auf den beiden Portalen nicht vertreten, bietet aber oft auch günstige Verträge an.
      • Überlege vorab, ob Dein Auto so alt ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftplichtversicherung und eventuell Teilkasko reicht, oder ob es noch so neu ist, dass auch eine Vollkasko sinnvoll ist.
      • Beim Ausfüllen der Suchmaske solltest Du ein paar Dinge berücksichtigen, um den Beitrag zu drücken. Gib an, dass Du eine Selbstbeteiligung bei den Kaskoversicherungen zahlen willst (Vollkasko: 300 Euro, Teilkasko: 150 Euro) und dass Du den Beitrag jährlich zahlen willst. Halte den Kreis der Fahrenden möglichst klein, schätze Deine jährliche Fahrleistung realistisch ein und vereinbare eine Werkstattbindung. Details zu diesen Aspekten findest Du hier.
      • Achte bei den Suchergebnissen darauf, dass diese fünf Punkte im Versicherungsumfang enthalten sind: erhöhte Deckungssummen, keine Einrede der groben Fahrlässigkeit, Marderbisse und deren Folgeschäden, erweiterte Wildschadendeckung und Mallorca-Police.
      • Grundsätzlich: Es zahlt sich aus, kleine Schäden selbst zu zahlen und so seine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klassen) zu bewahren. Je höher diese ist, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt – und der drückt die Beiträge. Mit jedem unfallfreien Jahr geht es eine Klasse rauf, durch einen Unfall kannst Du gleich mehrere Klassen abwärts rauschen.
      • Finanztip-Empfehlung für die Haftpflicht: In sehr niedrigen SF-Klassen kannst Du tendenziell Versicherung Schaden regulieren lassen. In ganz hohen SF-Klassen gilt dasselbe. In Klasse 7 bis 40 übernimmst Du Kosten lieber selbst. Der Schaden sollte aber nicht teurer als drei bis vier Jahresbeiträge für die Haftpflicht sein. Vollkasko: Auch hier von SF-Klasse 7 bis etwa 40 lieber selbst zahlen. Der Schaden sollte in diesem Fall aber nicht teurer sein als ein Jahresbeitrag – plus Deine Selbstbeteiligung.
      • Achtung: Hast Du bei jemand anderem einen Schaden verursacht, den Du selbst begleichen willst, solltest Du trotzdem Deine Haftpflichtversicherung in Vorleistung gehen lassen. So bist Du vor ungerechtfertigten Ansprüchen geschützt. Im Anschluss hast Du mindestens sechs Monate Zeit, den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen.
      • Apropos jährliche Fahrleistung: Falls Du coronabedingt weniger gefahren bist als ursprünglich angenommen, kannst Du versuchen, von Deiner Versicherung Geld zurückzubekommen. Was es damit auf sich hat, hörst Du in diesem Podcast.
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        24 min
      • Elterngeldreform: Mehr Geld, mehr Flexibilität, weniger Bürokratie?! (#92)
        Diese Neuerungen sollten (werdende) Eltern kennen.

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        Die wichtigsten Punkte im Überblick:

        • Seit Herbst 2021 gibt es einige Neuerungen beim Elterngeld, die unter anderem Teilzeitarbeit oder Partnerschaftsbonus betreffen.
        • Zukünftig können Eltern 32 Stunden arbeiten, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren. Zuvor galten 30 Stunden während des Elterngeldbezugs als zulässige Wochenarbeitszeit.
        • Der sogenannte Partnerschaftsbonus fördert, dass beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten können. Mit 24 bis 32 Wochenstunden ist der Arbeitszeitkorridor nun arbeitnehmerfreundlicher geworden.
        • Anstatt vier Monate am Stück, kann der Partnerschaftsbonus jetzt zwischen zwei und vier Monate genommen werden.
        • Sollten Eltern mal einen Monat nicht auf die 24 bis 32 Wochenstunden kommen, brauchen sie nun nicht mehr um den gesamten Partnerschaftsbonus bangen. Was Du sonst noch zum Partnerschaftsbonus wissen musst, kannst Du auf dem Familienportal, der Seite des Bundesfamilienministeriums nachlesen.
        • Mit der Reform stehen Eltern von Frühchen bis zu vier Monate länger Elterngeld zu. Sollte beispielsweise ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren werden, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Dabei kann das Basiselterngeld auch in ElterngeldPlus umgewandelt werden.
        • Von den Änderungen profitieren alle, die seit dem 1. September 2021 Eltern geworden sind.
        • Der Elterngeldantrag ist nicht nur umfangreich. Schnell ist auch mal das Häkchen an der falschen Stelle gesetzt, was Dich einiges an Elterngeld kosten kann. Damit Dir typische Fehler erspart bleiben, lohnt es sich, diesen Ratgeber zu lesen.
        • Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und Partnermonate waren Dir jetzt zu viel und Du siehst nicht mehr durch? Dann hör Dir einfach noch mal die Folgen 17 und 18 an. Da beschäftigen wir uns ausgiebig mit den Grundlagen und geben Tipps, wie Du als Angestellte oder Selbstständige mehr beim Elterngeld rausholst.
        • Du hättest auch gern noch ein bisschen mehr Unterstützung, um gut durch den ganzen Antragswahnsinn vor und nach einer Geburt zu kommen? Kein Problem, machen wir sehr gerne! Am besten hörst Du dazu noch mal in die Folgen 10 und 13 rein. Außerdem haben wir in den Shownotes Checklisten für Dich hinterlegt, auf denen Du alle relevanten Fristen, **Ansprechpartner und hilfreiche Links **findest.
        • Nutze den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums, um herauszufinden, wie viel staatliche Unterstützung Dir mit welcher Elterngeld-Kombination zu steht.
        • Unser Podcast ist jetzt preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

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          28 min
        • Ehegattensplitting: Steuermodell aus einer anderen Zeit (#91)
          So profitiert Ihr von der Aufteilung.

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          Die wichtigsten Punkte im Überblick:

          • Vom Ehegattensplitting profitieren vor allem Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber.
          • Beim Splitting wird das gemeinsame Haushaltseinkommen besteuert. Dafür rechnet das Finanzamt das Einkommen des Paares zusammen, halbiert es und ermittelt daraus die Steuerschuld. Die wiederum wird dann verdoppelt. In der Regel ergibt sich so eine niedrigere Steuerschuld, als wenn beide individuell besteuert werden – dank der Steuerprogression.
          • Das Splitting sieht dann entsprechend vor, dass derjenige in Steuerklasse V einen Teil der Lohnsteuer des Partners in Steuerklasse III mitzahlt.
          • Ob Du und Dein Partner sich zusammen oder einzeln veranlagen lassen, könnt Ihr jedes Jahr aufs Neue mit der Steuererklärung entscheiden.
          • Wer annähernd gleich viel verdient, sollte sich einzeln veranlagen lassen. Das Ehegattensplitting bringt dann nämlich keinen Vorteil.
          • Das Ehegattensplitting kannst Du ab dem Jahr Deiner Hochzeit beantragen. Wer am 31. Dezember 2021 heiratet, kann für das ganze Jahr 2021 die Zusammenveranlagung nutzen.
          • Nach der Hochzeit gilt für beide automatisch die Steuerklasse IV. Für wen das für ungünstig ist, der sollte wechseln. Dafür müssen Paare beim zuständigen Finanzamt einen **Antrag auf Steuerklassenwechsel **stellen.
          • Wollen Du und Dein Partner euch die Lohnsteuer fair aufteilen, ist die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor sinnvoll.
          • Bei wem die Familienplanung ins Haus steht, der sollte rechtzeitig daran denken, in die günstigere Steuerklasse III zu wechseln. So lässt sich das Nettogehalt steigern – die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld. Welche Fristen dabei gelten, hört Du in Folge 10 der Geldreise.
          • Du willst mehr über Teilzeit erfahren, dann höre in diese Folge rein.
          • Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung besagt, dass der Anteil der Frauen in Steuerklasse V bei über 90 Prozent liegt. Das Problem dabei: Steuerklasse V reduziert den Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld.
          • Ein Ehevertrag ist für viele Verheiratete sinnvoll. Da sich so beispielsweise regeln lässt, dass der Mehrverdienende den anderen bei der Altersvorsorge finanziell unterstützt. Mehr dazu erfährst Du in den Folgen 64 und 65.
          • Unser Podcast ist jetzt preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

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            25 min
          • Renteninformation: Das steht zwischen den Zeilen (#90)
            So liest Du die Renteninfo richtig

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            Die wichtigsten Punkte im Überblick:

            1. Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommst Du erstmals, wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und wenigstens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast. Die sogenannte Renteninformation bietet Dir einen Anhaltspunkt, wie hoch Deine gesetzliche Rente später mal ausfallen könnte. Reichen wird sie aber in den seltensten Fällen. Darauf verweist auch die DRV in der Renteninformation.

            2. Schiebe die private Altersvorsorge nicht allzu lange vor Dir her. Welche Optionen Du hast, um privat vorzusorgen, kannst Du in Folge 19 und 20 nachhören.

            3. Die DRV gibt Deine mögliche Rente stets in brutto an. Denke also daran, dass nicht nur Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge davon abgehen, sondern Du gegebenenfalls auch als Rentnerin steuerpflichtig bist.

            4. Die Rentenversicherung zahlt nicht nur die sogenannte Regelaltersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommst Du, wenn Du nur noch drei Stunden und weniger arbeiten kannst, egal in welchem Beruf. Die halbe Rente gibt es hingegen, wenn Du Deiner Arbeit noch drei bis sechs Stunden täglich nachkommen kannst.

            5. Die Erwerbsminderungsrente bekommst Du solange gezahlt, bis du in den Ruhestand gehst oder sich Deine Verfassung verbessert hat.

            6. Bedenke, dass die Erwerbsminderungsrente keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist. Auch deswegen, weil die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um davon gut leben zu können. Wie Du an eine günstige BU kommst, darüber haben wir mit Versicherungs-Expertin Julia Rieder gesprochen.

            7. Bei der Ermittlung der Rentenhöhe berücksichtigt die DRV folgende Aspekte nicht: zukünftige Gehaltssteigerungen, Rentenanpassungen oder die Inflation. Daher sind die in der Renteninformation angegebenen Werte viel mehr als eine Art Hochrechnung Deiner möglichen Rente zu verstehen.

            8. Grundlage der Rentenberechnung sind die sogenannten Rentenentgeltpunkte – sozusagen die Währung der Rente. Ein Entgeltpunkt wandert auf Dein Rentenkonto, wenn Du das jährliche Bruttodurchschnittsgehalt verdienst. Für 2021 sind das 41.500 Euro.

            9. Für einen Rentenpunkt bekommst Du eine Rente von 34 Euro monatlich in Westdeutschland, in Ostdeutschland sind es 33 Euro.

            10. Rentenentgeltpunkte sind nach oben hin gedeckelt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei einem Jahresgehalt von rund 85.000 Euro brutto. Wer so viel verdient, zahlt den Höchstbeitrag in die Rentenkasse ein – aktuell 2,05 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, darf trotzdem nicht mehr einzahlen. Nach 45 Beitragsjahren sind demzufolge maximal 92 Rentenpunkte möglich. Das ergibt eine theoretische Höchstrente von 3.154 Euro brutto.

            11. Entgeltpunkte sammelst Du nicht nur mit dem Gehalt. Auch Wehr- und Zivildienstzeiten oder die Pflege von Angehörigen werden berücksichtigt, genauso wie Wartezeiten durch Arbeitslosigkeit, längere Krankheitszeiten, in denen du Krankengeld bezogen hast oder auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten.

            12. Diejenigen mit Mini-Job können sich von Sozialabgaben befreien lassen. Lohnender ist es aber, trotzdem auf das Rentenkonto einzuzahlen – denn den Löwenanteil stemmt der Chef. Du zahlst lediglich 3,6 Prozent Deines Lohnes an die Rentenversicherung, maximal 15 Euro monatlich, und sammelst gleichzeitig die wichtigen Entgeltpunkte und Wartezeiten. Hast Du Dich davon befreien lassen, werden Dir weniger Wartezeiten angerechnet, beispielsweise nur vier Monate Wartezeit, obwohl Du 12 Monate gearbeitet hast. Zahlst du weiterhin die 3,6 Prozent deines Lohnes in die Rentenkasse, bekommst du hingegen die vollen 12 Monate.

            13. Wenn Du 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast, kannst Du mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, den Du früher in Rente gehst, werden 0,3 Prozent abgezogen. Hast Du 45 Beitragsjahre voll, kannst Du bereits mit 65 Jahren Deinen Ruhestand genießen und das abschlagsfrei.

            14. Solltest Du Dir unsicher sein, ob bei Dir bisher alle Beitrags- und Wartezeiten entsprechend berücksichtigt worden sind, kann ein Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung Klarheit schaffen.

            15. Unser Podcast ist jetzt preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

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              34 min
            16. Rechtsschutz: Eine Versicherung für alle Fälle? (#89)
              Darauf solltest Du auf der Suche nach einer geeigneten Rechtsschutzversicherung achten.

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              1. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites – zum Teil außergerichtlich oder gerichtlich. Du findest alle Infos in diesem Ratgeber.

              2. Dem Statistischen Bundesamt zufolge war 2018 fast jeder zweite deutsche Haushalt mit einer Rechtsschutzversicherung gegen einen Rechtsstreit abgesichert. Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Muss, aber definitiv ein Kann. Denn Anwaltskosten können ganz schön hoch werden.

              3. Welche Versicherungen Ihr unbedingt braucht und welche überflüssig sind, haben wir schon mal in dieser Folge besprochen.

              4. Es ist nicht automatisch jeder Rechtsstreit abgesichert. Rechtsschutzversicherungen haben viele Ausschlüsse. Schau vorher ganz genau, was und wer abgesichert ist.

              5. Bei Familien sollten zum Beispiel auch Kinder mit abgesichert sein.

              6. Außerdem gelten oft Wartezeiten. Das heißt, Du bist nicht sofort abgesichert, sondern musst die Versicherung schon eine Weile haben. Meistens musst Du drei oder sechs Monate mitbringen, ehe Du die Versicherung beanspruchen kannst. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass Menschen noch schnell Verträge abschließen, wenn sich der Ärger bereits anbahnt.

              7. Ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn ergibt, hängt von Dir persönlich ab. Überlege, wo potenzielle Streitthemen lauern könnten, ob du jederzeit bereit bist, für Dein Recht zu kämpfen, und ob eine Rechtsschutzversicherung deshalb ein gutes Gefühl hinterlassen würde.

              8. Nicht immer ist eine Rechtsschutzversicherung die günstigste oder beste Option. Wer zum Beispiel Streit mit dem Vermieter hat, kann Mitglied im Mieterverein werden und sich dort beraten und helfen lassen. Wenn Du als Arbeitnehmerin in der Gewerkschaft bist, bist Du dadurch im Arbeitsrecht abgesichert. Und Vermieter können sich in bestimmten Fällen über den Grundeigentümerverein günstiger absichern. Außerdem bieten viele Anwälte eine kostenlose Erstberatung an.

              9. Rechtsschutzversicherungen funktionieren nach dem Baukasten-Prinzip. Es gibt fünf Bereiche: Privat, Wohnen, Beruf, Verkehr und Vermietung. Privat, Verkehr und Vermietung kannst Du einzeln abschließen. Beruf und Wohnen nur in Verbindung mit dem Privat-Baustein. Genauere Infos findest du in unserem Ratgeber.

              10. Rechtsschutzversicherungen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis findest Du auf einem Vergleichsportal. Wir empfehlen Mr-Money oder Check24. Schau in den Tarifdetails auf den Portalen nach, ob die gefundenen Tarife alle für Dich wichtigen Rechtsfragen abdecken.

              11. Sollte Deine Versicherung nicht leisten, hast Du mehrere Möglichkeiten: Du kannst ein Schiedsgutachten oder einen Stichentscheid verlangen. Beide sind für die Versicherung bindend. Beim Stichentscheid muss die Versicherung die Kosten tragen. Beim Schiedsgutachten zahlt die unterlegene Partei. Welches Verfahren angewandt wird, steht in den Vertragsbedingungen.

              12. Eine weitere Möglichkeit ist der Versicherungombudsmann. Hier wird Dein Fall kostenlos geprüft. Kostet eine Klage nicht mehr als 10.000 Euro, kann diese Stelle deine Versicherung dazu zwingen, die Kosten zu übernehmen.

              13. Solche Schlichtungsstellen helfen auch in anderen Bereichen – etwa bei Streitigkeiten mit der Krankenversicherung oder wenn Dir Deine Bank einen Dispokredit verweigert. Schlichtungsstellen vermitteln als neutrale und sachkundige Dritte bei Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen.

              14. Bevor Du Deine Rechtsschutzversicherung nutzt, solltest Du oder Dein Anwalt unbedingt die Versicherung kontaktieren und eine Deckungszusage beantragen. Die Versicherung prüft dann, ob sie überhaupt verantwortlich und der Fall aussichtsreich ist, und gibt ihr Okay. Sollte sie ablehnen, bleiben Dir immer noch ein Stichentscheid, Schiedsgutachten oder der Ombudsmann, um dagegen vorzugehen.

              15. Unser Podcast ist jetzt preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

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                35 min
              16. Die Macht der Schufa – Teil zwei (#88)
                So beeinflusst die Auskunftei unser Leben

                Du willst 2025 zu Deinem Finanzjahr machen? Dann geh mit uns Gemeinsam auf Geldreise – in unserem interaktiven 4-Wochen-Programm.

                Wir begleiten Dich auf Deinem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit mit Zwischenstopps bei Deiner inneren Einstellung zum Geld, der einfachen und übersichtlichen Organisation Deiner Finanzen, der Berechnung Deiner Rentenlücke und wir verraten Dir, wie Deine zukünftige finanzielle Altersvorfreude aussehen kann. 😉

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                Welche Goodies noch auf Dich warten und weitere Infos findest Du hier.

                1.Die Schufa ist die bekannteste Wirtschafsauskunftei in Deutschland. Sie hat nach eigenen Angaben Daten zu 68 Millionen Menschen gespeichert. Also fast zu jedem Erwachsenen. Es gibt aber auch noch andere Auskunfteien, zum Beispiel Crif Bürgel, Boniversum oder Infoscore Consumer Data.

                1. Die Schufa berechnet nach einer geheimen Formel, für wie kreditwürdig sie Dich hält. Der Schufa-Score soll Auskunft darüber geben, wie wahrscheinlich es ist, dass Du Deine Rechnungen oder Raten für Kredit pünktlich zahlst.

                2. Die Daten für diese Bewertung bekommt die Schufa von Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet. Welche Informationen die Schufa genau speichert, erklären wir im Finanztip-Ratgeber zur Schufa.

                3. Du solltest regelmäßig kostenfrei eine Selbstauskunft von allen Auskunfteien anfordern. Nur so kannst Du prüfen, ob Schufa und Co. falsche Informationen über Dich haben. Fehler in den Daten können nämlich für einen schlechten Score sorgen.

                4. Die kostenlose Selbstauskunft heißt bei der Schufa Datenkopie. Du kannst sie auf dieser Seite bestellen. Bei anderen Auskunfteien kannst Du die Auskunft kostenfrei unter den folgenden Links anfordern:

                5. Boniversum (https://www.boniversum.de/selbstauskunft/)

                  Crif Bürgel (https://www.crifbuergel.de/konsumenten/selbstauskunft/)
                  Infoscore Consumer Data (https://www.experian.de/selbstauskunft/online-formular-selbstauskunft)

                  1. Stimmt in Deiner Selbstauskunft etwas nicht, dann fordere die Auskunftei dazu auf, den Fehler zu korrigieren. Dazu kannst Du unser Musterschreiben nutzen.

                  2. Hast Du wirklich mal eine Rechnung nicht bezahlt, darf das erst nach der zweiten Mahnung an die Schufa gemeldet werden. Negative Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Die Fristen dafür findest Du in unserem Ratgeber.

                  3. Wenn Du Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommst und nicht weißt, ob Du zahlen musst, kannst Du den kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentralen nutzen. Oft verlangen Inkasso-Unternehmen überzogene Gebühren, die Du nicht zahlen musst.

                  4. Hast Du Probleme mit der Schufa, dann kannst Du Dich kostenlos an eine spezielle Schlichtungsstelle wenden, den Schufa-Ombudsmann (https://schufa-ombudsmann.de/). Auch bei Verbraucherzentralen https://www.verbraucherzentrale.de/beratung) kannst Du Dich zu allen Fragen rund um Schufa, Mahnungen und Inkasso-Unternehmen beraten lassen.

                  5. Unser Podcast ist jetzt preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

                    Alle Informationen über uns findest Du auf unserer Geldreise-Seite oder direkt auf unserer Finanztip-Startseite. Abonnier gerne auch den Finanztip-Newsletter.

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                    21 min
                  6. Die Macht der Schufa - Teil eins (#87)
                    So beeinflusst die Auskunftei unser Leben

                    Du willst 2025 zu Deinem Finanzjahr machen? Dann geh mit uns Gemeinsam auf Geldreise – in unserem interaktiven 4-Wochen-Programm.

                    Wir begleiten Dich auf Deinem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit mit Zwischenstopps bei Deiner inneren Einstellung zum Geld, der einfachen und übersichtlichen Organisation Deiner Finanzen, der Berechnung Deiner Rentenlücke und wir verraten Dir, wie Deine zukünftige finanzielle Altersvorfreude aussehen kann. 😉

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                    Welche Goodies noch auf Dich warten und weitere Infos findest Du hier.

                    1. Die Schufa ist die bekannteste Wirtschafsauskunftei in Deutschland. Sie hat nach eigenen Angaben Daten zu 68 Millionen Menschen gespeichert. Also fast zu jedem Erwachsenen. Es gibt aber auch noch andere Auskunfteien, zum Beispiel Crif Bürgel, Boniversum oder Infoscore Consumer Data.

                    2. Die Schufa berechnet nach einer geheimen Formel, für wie kreditwürdig sie Dich hält. Der Schufa-Score soll Auskunft darüber geben, wie wahrscheinlich es ist, dass Du Deine Rechnungen oder Raten für Kredit pünktlich zahlst.

                    3. Die Daten für diese Bewertung bekommt die Schufa von Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet. Welche Informationen die Schufa genau speichert, erklären wir im Finanztip-Ratgeber zur Schufa.

                    4. Du solltest regelmäßig kostenfrei eine Selbstauskunft von allen Auskunfteien anfordern. Nur so kannst Du prüfen, ob Schufa und Co. falsche Informationen über Dich haben. Fehler in den Daten können nämlich für einen schlechten Score sorgen.

                    5. Die kostenlose Selbstauskunft heißt bei der Schufa Datenkopie. Du kannst sie auf dieser Seite bestellen. Bei anderen Auskunfteien kannst Du die Auskunft kostenfrei unter den folgenden Links anfordern:

                    6. Boniversum (https://www.boniversum.de/selbstauskunft/)

                      Crif Bürgel (https://www.crifbuergel.de/konsumenten/selbstauskunft/)
                      Infoscore Consumer Data (https://www.experian.de/selbstauskunft/online-formular-selbstauskunft)

                      1. Stimmt in Deiner Selbstauskunft etwas nicht, dann fordere die Auskunftei dazu auf, den Fehler zu korrigieren. Dazu kannst Du unser Musterschreiben nutzen.

                      2. Hast Du wirklich mal eine Rechnung nicht bezahlt, darf das erst nach der zweiten Mahnung an die Schufa gemeldet werden. Negative Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Die Fristen dafür findest Du in unserem Ratgeber.

                      3. Wenn Du Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommst und nicht weißt, ob Du zahlen musst, kannst Du den kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentralen nutzen. Oft verlangen Inkasso-Unternehmen überzogene Gebühren, die Du nicht zahlen musst.

                      4. Hast Du Probleme mit der Schufa, dann kannst Du Dich kostenlos an eine spezielle Schlichtungsstelle wenden, den Schufa-Ombudsmann (https://schufa-ombudsmann.de/). Auch bei Verbraucherzentralen https://www.verbraucherzentrale.de/beratung) kannst Du Dich zu allen Fragen rund um Schufa, Mahnungen und Inkasso-Unternehmen beraten lassen.

                      5. Unser Podcast ist jetzt preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

                        Alle Informationen über uns findest Du auf unserer Geldreise-Seite oder direkt auf unserer Finanztip-Startseite. Abonnier gerne auch den Finanztip-Newsletter.

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