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Sie möchten uns etwas mitteilen? Für Rückmeldungen, Kritik, Lob, … sind wir erreichbar via Mail ([email protected]) oder Sprachnachricht (079 507 60 59).
Die Polizei betritt ein Klassenzimmer und führt einen Jugendlichen direkt aus dem Unterricht in Handschellen ab und bringen ihn für vier Tage in Untersuchungshaft. Er soll einen Brand an seiner Schule verursacht haben. Die Beweise erhärten sich nicht, die Ermittlungen werden eingestellt.
Der Jugendliche landet trotzdem vor Jugendgericht wegen anderer Delikte wie einfache Körperverletzung, Drohung und Nötigung. Die Strafe ist saftig: Neben sieben Stunden «persönlicher Leistung» muss der Jugendliche über 20'000 Franken an die Untersuchungskosten beitragen. Ein stattlicher Betrag für einen 16-Jährigen.
Gerichtsreporter William Stern erzählt die Geschichte des jungen Mannes und berichtet von der Verhandlung am Jugendstrafgericht, wo sonst unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt wird. Auch erklärt er im Gespräch mit Gérôme Martin, welche Besonderheiten das Jugendstrafrecht vorsieht.
Produktion: Vivienne Kuster
By Republik, Brigitte Hürlimann, Boas Ruh, Vivienne KusterSie möchten uns etwas mitteilen? Für Rückmeldungen, Kritik, Lob, … sind wir erreichbar via Mail ([email protected]) oder Sprachnachricht (079 507 60 59).
Die Polizei betritt ein Klassenzimmer und führt einen Jugendlichen direkt aus dem Unterricht in Handschellen ab und bringen ihn für vier Tage in Untersuchungshaft. Er soll einen Brand an seiner Schule verursacht haben. Die Beweise erhärten sich nicht, die Ermittlungen werden eingestellt.
Der Jugendliche landet trotzdem vor Jugendgericht wegen anderer Delikte wie einfache Körperverletzung, Drohung und Nötigung. Die Strafe ist saftig: Neben sieben Stunden «persönlicher Leistung» muss der Jugendliche über 20'000 Franken an die Untersuchungskosten beitragen. Ein stattlicher Betrag für einen 16-Jährigen.
Gerichtsreporter William Stern erzählt die Geschichte des jungen Mannes und berichtet von der Verhandlung am Jugendstrafgericht, wo sonst unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt wird. Auch erklärt er im Gespräch mit Gérôme Martin, welche Besonderheiten das Jugendstrafrecht vorsieht.
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