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By Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)Society & Culture
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Forum episodes

  • Muss die Lebensmittel-Ampel Pflicht werden?
    Der Ständerat hat am Dienstag praktisch ohne Gegenstimme eine Motion angenommen, die ins Gesetz schreiben will, dass der Nutri-Score für Lebensmittelhersteller freiwillig bleibt. Das sorgt für Unmut.
    Die Lebensmittel-Ampel sei eine wichtige Übersetzungshilfe für Konsumentinnen und Konsumenten und sollte für verarbeitete Lebensmittel Pflicht werden, kritisieren Konsumentenschützer. Nur so sei bei verarbeiteten Esswaren wie zum Beispiel Fertigpizzen ein Vergleich zwischen verschiedenen Produkten möglich.
    Käse-, Milch- und Saftproduzenten, Bauern sowie die Lebensmittelbranche wehren sich gegen eine mögliche obligatorische Einführung. Die Ampel werde von den Konsumenten nicht verstanden, so ein Argument. Der Nutri-Score führe in die Irre. Hochverarbeitete Produkte mit vielen Ersatz- und Zusatzstoffen schnitten zum Teil besser ab als Naturprodukte.
    Ist der Nutri-Score ein hilfreiches Mittel gegen die Volkskrankheit Übergewicht? Oder führt er in die Irre?
    Die Live-Sendung «Forum» diskutiert mit Hörerinnen und Hörern und mit Gästen.
    * Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz
    * Marcel Kreber, Geschäftsführer des Dachverbands der Getränkebranche Schweiz
    Moderation und Redaktion: Yvonne Hafner
    57 min
  • Freizeitverkehr verstopft Strassen in Uri und Graubünden
    Einheimische haben genug. Sie leiden unter dem Ausweichverkehr. Sei es im Winter, wenn es die Unterländer in Scharen in die Bündner Berge zieht. Oder sei es an Ostern, Auffahrt, Pfingsten und in den Sommerferien. Dann, wenn die Schweizer und Europäer in den sonnigen Süden reisen.
    Nun macht das Urner Parlament Druck in Bern. Der Bund soll dafür sorgen, dass Uri vom Gotthardstrassenverkehr entlastet wird. Dabei gibt es diverse Ideen. Die Rede ist von einem Slot System, wo sich die Autofahrer Online anmelden müssen und während einem bestimmten Zeitfenster den Tunnel durchfahren können.
    Weiter ist die Rede von einer Tunnelgebühr, die Kantonsstrassen sollen hauptsächlich den Einheimischen dienen und vor dem Gotthard-Tunnel soll einen Ampelschaltung mit Sekundenanzeige dafür sorgen, damit die Autofahrer nicht aussteigen und die Grünphase verpassen. Was ist zu tun? 
    Die Live-Sendung «Forum» diskutiert mit Hörerinnen und Hörern und mit Gästen.
    * Ludwig Loretz, Urner FDP-Landrat aus Andermatt. Er hat die überparteiliche Motion für eine Standesinitiative eingereicht und sagt: «Die Urner haben genug. Ein Slot System könnte den Verkehr besser verteilen.»
    * Christian Müller, Zentralvorstand Automobilclub der Schweiz ACS, FDP-Kantonsrat Zürich. Er sagt: 
    «Ich verstehe die Urner. Ein Slot System ist aber nicht zielführend. Es fehlen die Stauräume.»
    57 min
  • Klimaschutz-Gesetz – ja oder nein?
    Am Anfang stand die Gletscher-Initiative: Totaler Ausstieg aus den fossilen Energieträgern bis 2050. Danach wäre Schluss gewesen mit Öl, Gas & Co. Zu krass, fanden Bundesrat und Parlament. Der indirekte Gegenvorschlag stiess auf breite Akzeptanz. Nicht so bei der SVP. Sie ergriff das Referendum.
    Deshalb stimmen wir am 18. Juni 2023 über das Klimaschutz-Gesetz ab. 
    Im Forum diskutieren Gäste mit Hörerinnen und Hörern
    * Ja zum Klimaschutz-Gesetz sagt Priska Wismer-Felder, Nationalrätin die Mitte LU, und im Vorstand des Luzerner Bäuerinnen und Bauernverbandes. Sie sagt: «Es ist ein gutes Gesetz. Es ist finanziell tragbar. Es stellt die richtigen Weichen, damit wir die Klimaerwärmung reduzieren.»
    * Nein zum Klimaschutz-Gesetz sagt Werner Salzmann, Ständerat SVP BE und Präsident des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten: Er sagt: «Ich lehne das Klimaschutz-Gesetz ab, weil es planlos und teuer ist. Das Gesetz gefährdet die Energiesicherheit der Schweiz.»
    57 min
  • OECD-Mindeststeuer: Wer erhält die Milliarden?
    Am 18. Juni entscheidet das Stimmvolk über Steuern auf Konzerngewinne. Konkret geht es um eine neue Mindeststeuer für Grosskonzerne. 
    Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD will in weltweit 138 Ländern durchsetzen, dass Grosskonzerne mindestens mit 15 Prozent besteuert werden. Ziel ist eine weltweite Steuergerechtigkeit.
    In der Politik ist man sich grundsätzlich einig: Die Schweiz setzt die OECD-Mindeststeuer im eigenen Interesse um. Sollte die Schweiz diesen Mindestsatz nicht durchsetzen, dürfen die anderen Länder die Differenz als Steuer abschöpfen. Unser Land würde Steuereinnahmen verlieren.
    Sollen Zusatzeinnahmen an Bund oder Kantone?
    Nicht einig ist man sich darüber, an wen die zusätzlichen Steuer-Milliarden fliessen sollen. Sollen einige wenige Kantone wie Zug und Basel-Stadt hauptsächlich profitieren, wie es die Abstimmungsvorlage vorsieht? Oder lieber der Bund, wie es die SP möchte? Weil die Vorlage 75 Prozent des Geldes an die Kantone, und nur 25 Prozent an den Bund verteilen will, hat die SP die Nein-Parole beschlossen. 
    Ist Steuerwettbewerb sinnvoll oder nicht? Und wer soll die zusätzlichen Steuer-Milliarden aus der OECD-Mindeststeuer hauptsächlich erhalten – Kantone oder Bund? Darüber debattieren Gäste mit Hörerinnen und Hörern in der Live-Sendung «Forum».
    Gäste:
    * Ernst Stocker, Finanzdirektor Kanton Zürich, SVP
    * Erich Fehr, Stadtpräsident Biel/Bienne, SP
    Moderation: Yvonne Hafner
    Redaktion: Yvonne Hafner / Online: Eric Dauer
    57 min
  • Mehr oder weniger arbeiten?
    Die Babyboomer gehen in Rente und fehlen auf dem Arbeitsmarkt. Ob im Maschinenbau, der Gesundheit, im Gastgewerbe, der Informatik oder im Baugewerbe. 120'000 Stellen sind unbesetzt. Der Arbeitgeberverband will mit verschiedenen Massnahmen Gegensteuer geben. 
    Darunter sind: Arbeitszeit erhöhen, Ermöglichung Rentenalter 70 mit flexiblen Modellen, Förderung von verfügbaren und bezahlbaren Kitas und Tagesschulen. Bei den Gewerkschaften hält man wenig von den meisten Vorschlägen. Schon heute würden viele aus gesundheitlichen Gründen vor 65 Jahren aus dem Beruf ausscheiden. 
    Müssen wir mehr arbeiten oder können wir uns weniger Arbeit leisten? Darüber debattieren Gäste mit Hörerinnen und Hörern in der Live-Sendung «Forum».
    Gäste:
    * Simon Wey, Chef-Ökonom des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes
    * Natascha Wey, Generalsekretärin der Gewerkschaft VPOD
    57 min
  • Wer soll der künstlichen Intelligenz auf die Finger schauen?
    Seit Anfang April moderiert Jade in einem privaten Westschweizer Fernsehen das Wetter. Sympathisch und fehlerfrei. Drei Wochen lang realisierte niemand, dass Jade kein Mensch ist, sondern auf künstlicher Intelligenz (KI) basiert. Fotos, Musik, Artikel – KI macht's. Führt das zu Vertrauensverlust?
    ChatGPT macht KI sichtbar
    Das Programm ChatGPT, lanciert vor einem halben Jahr, hat rasend schnell viele User und Userinnen gefunden. Man formuliert eine Frage, neuerdings auch auf Mundart, und erhält sehr schnell eine Antwort, die so klingt, als käme sie von einem Menschen. Doch lange nicht alle Informationen stimmen. Das Interagieren mit einer Maschine, die aus Antworten lernt, macht künstliche Intelligenz für viele sichtbar. Und wirft Fragen auf.
    Falsche Entscheidungen
    Was, wenn die Medizin statt auf Erfahrung, auf ein Programm setzt, das mittels KI eine Risikoanalyse eines Eingriffes durchrechnet aufgrund gesammelter Patientendaten, die von jungen Männern stammen, der Eingriff aber bei einer älteren Frau durchgeführt werden soll?
    Was wenn, wie in den USA passiert, aufgrund von Gesichtserkennungs-Programmen schwarze unbescholtene Bürger verhaftet werden, weil das KI generierte Programm schwarze Gesichter schlecht lesen kann?
    Wer schaut der künstlichen Intelligenz auf die Finger?
    Es braucht ein KI-Gesetz, sagt die EU und tüftelt seit Jahren an einem komplexen Regelwerk herum. Es braucht eine KI-Konvention, sagt der Europarat und erarbeitet, unter Schweizer Vorsitz, globale Grundprinzipien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz.
    Auch in der Schweiz ist die Diskussion um die Regulierung von künstlicher Intelligenz auf politischer Ebene angekommen.
    Reichen unsere Gesetze oder braucht es neue?
    Und: Ist KI eine Gefahr oder eine Chance?
    Darüber diskutieren Gäste mit der Hörerschaft.
    Gäste
    * Judith Bellaiche, Geschäftsführerin SWICO, Wirtschaftsverband für die Digitale Schweiz, Juristin, GLP Nationalrätin Zürich:«Es braucht Transparenz. Aber die Forderung nach Verboten zeugt von Überforderung».
    * Samuel Bendahan, Ökonomiedozent, Uni Lausanne, SP Nationalrat, Waadt: «Es braucht Transparenz und eine gesetzliche Regulierung. Auch werden wir um Verbote nicht drumherum kommen».
    * Guido Berger, Leiter SRF-Digitalredaktion
    57 min
  • Ambulant statt Stationär – wem hilft die Regelung?
    Eine Übernachtung im Spital ist nicht nach jeder Operation notwendig. Viele Eingriffe können auch ambulant und damit kostengünstiger durchgeführt werden. Weil sich damit Kosten sparen lassen, fördern Bund und Kantone ambulante Eingriffe. Doch was bringts?
    Luzern definierte 2017 als erster Kanton dreizehn Eingriffe, welche nur noch ambulant, also ohne Übernachtung im Spital, durchgeführt werden dürfen. Andere Kantone folgten dem Beispiel.
    Um den kantonalen Flickenteppich auszubessern, definierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 2019 ebenfalls sechs Eingriffe, die nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen. Per Anfang 2023 wurde die Liste auf 18 Eingriffe erweitert. Diese gilt für die ganze Schweiz und definiert einheitliche Voraussetzungen für alle Versicherten.
    Vor- und Nachteile
    Viele Patientinnen und Patienten schätzen es, dass sie nach einer Operation schnell wieder nach Hause können. In den eigenen vier Wänden fühlen sich viele besser aufgehoben, was den Heilungsverlauf positiv beeinflussen kann. Andererseits fordert eine ambulante Behandlung viel Eigenverantwortung. Gewisse Patientinnen und Patienten fühlen sich überfordert, wenn die Heilung nicht wie gewünscht verläuft.
    Finanzielle Auswirkungen
    Bei stationären Behandlungen übernehmen die Kantone 55 Prozent der Kosten. Bei ambulanten Behandlungen tragen die Krankenkassen die gesamte finanzielle Last. Mit der Förderung des ambulanten Systems, sparen also vor allem die Kantone Geld. Bei den Krankenkassen hat die Umlagerung kaum finanzielle Auswirkungen. Somit sinken auch die Prämien nicht.
    War bringt die Förderung der ambulanten Behandlungen? Und sind sie wirklich von Vorteil für Patientinnen und Patienten? Darüber diskutiert die Live-Sendung «Forum».
    Gäste:
    * Dr. med. Peter Indra, Leiter Amt für Gesundheit Kanton Zürich
    * Dr. med. Urs Stoffel, Facharzt für Chirurgie in Zürich, Mitglied des Zentralvorstands der FMH
    58 min
  • Soll begleiteter Suizid im Altersheim erlaubt sein?
    Der Wunsch nach einem begleiteten Suizid wird einer Pflegeheimbewohnerin im Kanton Genf oder neu auch im Kanton Wallis erfüllt. Nicht so in anderen Kantonen. Dort herrscht ein Flickenteppich in Sachen Sterbebeihilfe in Alters- und Pflegeheimen. 
    Kantönligeist bei der Suizidbeihilfe
    Im Kanton Bern, Luzern oder Thurgau und diversen anderen Kantonen ist es jeder Institutionen selber überlassen, ob sie Suizidbeihilfe zulässt. Im Kanton Zürich wiederum können private Heime die Sterbehilfe verbieten. Ebenso im Kanton Neuenburg. Die öffentlichen Heime jedoch sind verpflichtet, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt ins Heim zu gewähren. 
    Privat oder öffentlich – das macht den Unterschied
    Markus Schaaf leitet ein Alters- und Pflegeheim im Tösstal, Kanton Zürich. Der EVP-Kantonsrat ist nicht gegen den assistierten Suizid, aber froh, dass die privaten Heime selber entscheiden können, ob Sterbehilfeorganisationen Zutritt zum heim erhalten. «In über 2/3 aller Pflegeheime im Kanton Zürich ist heute assistierter Suizid bereits möglich. Es gibt aber ebenso Menschen (Bewohner und Mitarbeitende), die genau das Gegenteil wollen. Sie möchten ganz bewusst in ein Heim eintreten, das ihnen die Gewissheit bietet, dass in diesen Räumen kein assistierter Suizid angeboten wird», sagt Markus Schaaf.
    Der begleitete Suizid ist in der Schweiz erlaubt
    Viele Menschen möchten in den eigenen vier Wänden sterben. Leben sie im Heim, ist dies ihr Zuhause. Erlaubt eine Institution die Suizidbeihilfe nicht, muss die sterbewillige Person das Heim verlassen, um dem Sterbewunsch nachzukommen. Unwürdig, finden das Sterbehilfeorganisationen. Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit. Sie sagt: «Jeder schwer leidende Mensch hat das Recht, nach reiflicher Überlegung selbst zu entscheiden, wann und wo er sterben möchte. Folglich sollten auch Pflegeheime und Spitäler den assistierten Suizid in ihren Räumen ermöglichen.»
    Diskutieren Sie mit
    Im Forum diskutieren die Gäste mit Hörerinnen und Hörern Fragen rund um die Sterbebeihilfe im Alters- und Pflegeheim. Sollten alle Institutionen den assistierten Suizid in ihren Räume zulassen? Gilt das Recht, dem Leben selber eine Ende zu setzen unter Beihilfe einer Sterbebegleitung, auch im Heim, das dieser Entscheidung kritisch gegenübersteht?
    * Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit
    * Markus Schaaf, Alters-und Pflegeheimleiter, EVP Kantonsrat ZH
    58 min
  • E-Trottinetts - grosser Nutzen oder grosser Ärger?
    E-Trottinetts von Verleihfirmen gehören zum alltäglichen Stadtbild. Doch viele Menschen stören sich an E-Trottinett-Fahrenden auf den Trottoirs und an rücksichtlos abgestellten Fahrzeugen. 
    Klare Regeln
    Eigentlich wären die Regeln klar. E-Trottinetts sind dem Velo oder langsamen E-Bikes gleichgestellt. Sie dürfen also ausschliesslich auf der Strasse oder auf Velowegen und Velostreifen gefahren werden. Das Fahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt.
    In gewissen Städten gibt es Zonen mit Fahreinschränkungen. Mittels GPS basiertem "geofencing" wird ein Befahren mit E-Trottinetts ganz verhindert, oder die Höchstgeschwindigkeit wird automatisch begrenzt. Noch ist das GPS aber zu wenig genau, um beispielsweie zu erkennen, ob jemand auf dem Velostreifen oder auf dem Trottoir nebenan unterwegs ist.
    Wo parkieren?
    Grundsätzlich müssen sich E-Trottinett-Verleihfirmen an die Auflagen der Städte halten. Dabei gibt es verschiedene Konzepte. Beim sogenannten "free floating" können die E-Trottinetts überall abgestellt werden. Einige Städte setzen in gewissen Zonen auf klar definierte und markierte Parkfelder. Und teilweise gibt es mit "geofencing" definierte E-Trottinett freie Sperrzonen, wo nicht parkiert werden darf. Benutzende werden je nach Anbieter mittels akustischem Signal auf die Sperrzone aufmerksam gemacht. Wer trotzdem parkiert, muss weiter Miete und allenfalls eine Busse bezahlen.
    Verbot in Paris
    Zwar hat sich die Situation in den letzten Jahren dank technischer Lösungen etwas verbessert. Trotzdem ärgern sich viele Leute über die E-Trottinetts. Die Stadt Paris hat reagiert. Am Sonntag stimmten 89 Prozent der Bevölkerung dafür, den Verleih von E-Trottinetts zu verbieten.
    Wie weiter mit den E-Trottinetts in Schweizer Städten? Braucht es mehr Vorschriften für E-Trottinett Verleihfirmen oder gar Verbote? Darüber diskutiert die Live-Sendung «Forum»:
    Gäste:
    * Monika Litscher, Vizedirektorin Schweizerischer Städteverband
    * Christian Thomas, Vorstandsmitglied Fussgängerverein Zürich
    * Manuel Herzog, Public Policy & Business Development Manager bei TIER Mobility (per Telefon zugeschaltet)
    57 min
  • Politische Recht für geistig behinderte Menschen?
    An der Behindertensession wurde das Wahl- und Abstimmungsrecht gefordert. In Solothurn verlangt eine Initiative, dass auch Personen mit einer geistigen Behinderung abstimmen und wählen dürfen. Als Vorbild könnte der Kanton Genf dienen. 
    Dort kennt man bereits das Stimmrecht für geistig Behinderte. Die Genfer Bevölkerung hat vor zweieinhalb Jahren beschlossen, dass auch bevormundete Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung auf Kantons- und Gemeindeebene abstimmen und wählen dürfen. 
    Initiative im Kanton Solothurn
    Ein Komitee hat im Kanton Solothurn die Initiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung» lanciert. Diese verlangt, dass auch Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, stimmen und wählen dürfen.
    Eine umfassende Beistandschaft wird dann angeordnet, wenn eine besonders ausgeprägte Hilfsbedürftigkeit besteht. Der eingesetzte Beistand hat sich dann für alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs zu kümmern. Vom Stimm- und Wahlrecht sind Personen mit einer umfassenden Beistandschaft ausgeschlossen. Sollen geistig Behinderte stimmen dürfen? Darüber diskutiert die Live-Sendung «Forum».
    Gäste: 
    * Lukas Spichiger, der parteilose Jungpolitiker ist Initiant der Solothurner Volksinitiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung»
    * Ignaz Heim, Präsident der KESB Region Willisau-Wiggertal und ehemaliger Präsident der Schweizer Berufsbeistände
    57 min

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Im «Forum» diskutieren Fachleute mit Hörerinnen und Hörern aktuelle Themen aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur oder Sport. Das «Forum» ist live.

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