Heimlich die Mails des Ex-Mannes oder der Ex-Frau zu lesen, ist laut Bundesgericht strafbar. Es hat eine Frau, die nach der Trennung ihres Mannes seine Mails gelesen hat, aufgrund des Hacker-Artikels im Strafgesetzbuch verurteilt. Weitere Themen:
Das US-Parlament eröffnet eine Untersuchung gegen die grossen Technologie-Konzerne. Amazon, Google und Facebook hätten eine aussergewöhnliche Macht über den Online-Handel und über die Online-Kommunikation.
Tausende indigene Frauen und Mädchen wurden über Jahrzehnte in Kanada ermordet und verschleppt. Eine offizielle Untersuchungskommission urteilt, dass da Völkermord betrieben wurde.