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Neben meinen fundierten Empfehlungen befasse ich mich auch fortlaufend sehr intensiv mit schwarzen Schafen und unseriösen Krypto-, Mining-, Staking-, Lending- oder Trading-Anbietern bzw. MLM-Systemen und MLM-Vermittlern. In den letzten Jahren habe ich mich beispielsweise intensiv mit den dubiosen MLM-Systemem OneCoin, Bitclub Network, Plus Token oder EXW Wallet befasst. Sobald ein Krypto-Angebot oder eine Kryptowährung auf einem MLM-System (Multi-Level-Marketing, Network-Marketing NM) basiert und Provisionen für eine Vermittlung an sogenannte Sponsoren, Leader, Diamonds oder Vice Presidents bezahlt werden, gilt nach meiner Einschätzung bereits ganz grundlegend: Absolute Vorsicht!
Grundlegend muss dabei unterschieden werden zwischen dem „Betriebssystem“ eines Krypto-Projektes, also den Initiatoren, und seinem „Vertriebssystem“ in Form der Vermittler, die für Tätigkeiten in aller Regel äußerst hohe und meist ökonomisch geradezu irrationale Provisionszahlungen erhalten. Dabei gilt hier sehr wohl, dass ein Betreiber bzw. der Vertrieb auch für seine angeschlossene „Vertriebler“ haften, im Hinblick auf deren Kommunikation und Geschäftsgebaren.
Ich stelle fest, dass Gerichte in juristischen Streitfällen diese Aspekte stark zunehmend berücksichtigen. So erging es auch einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, welcher von einem Berater kontaktiert wurde. Die dem Mandanten empfohlene Anlage in die dubiose Kryptowährung Platincoin wurde nach – vom Berater bestrittenen – Angaben des CLLB-Mandanten als sicher und werthaltig vermittelt. Nach drei Jahren Laufzeit könne eine Zahlung von mindestens 10 % Zinsen garantiert werden.
Dass der Berater für die Vermittlung eine Provision von 20 % der Nettoinvestitionssumme erhielt, wurde dem Mandanten verschwiegen. Dieser reichte somit über CLLB Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte eine Klage gegen den Vermittler ein. Das Landgericht München I gab der Klage statt und verurteilte den Berater zur Zahlung von EUR 35.203,00 nebst Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dieser Thematik befasse ich mich in meinem aktuellen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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https://go.investor-verlag.de/krypto-x-podcast
Mein Anspruch ist es, meinen Lesern von KRYPTO-X nicht „nur“ reine Empfehlungen für Kryptowährungen rund um Bitcoin, Ethereum & Co. sowie FinTech-Aktien an die Hand zu geben, sondern eine Art Krypto-Lotse und Blockchain-Fahrlehrer in der so lukrativen, aber auch in Teilen und vor allem zu Beginn so komplexen und mit unzähligen Fallstricken behafteten Welt der Kryptowährungen zu sein.
Deswegen freue ich mich sehr, dass meine wöchentlichen Telefonsprechstunden und vor allem mein VIP-Fragentool so beliebt sind und außergewöhnlich stark nachgefragt werden. Natürlich freue ich mich in erster Linie, wenn meine Empfehlungen erfolgreich verlaufen und zum Erfolg meiner Leser beitragen. Auch dass ich in den vergangenen Jahren - in einer Vielzahl von Fällen - zur Vermeidung von technischen Anwendungsfehlern oder Verhinderung eines Betrugs wesentlich beitragen konnte, ist mir ebenso eine große Freude.
Leider erhalte ich aber auch - überwiegend von neuen Lesern - Woche für Woche Zuschriften zu Fällen, bei denen das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Das heißt Geld wurde investiert und verloren. Nicht etwa aufgrund negativer Marktentwicklungen, dieses Risiko geht jeder Krypto-Investor ein, sondern weil Betrug im Spiel war. Deswegen möchte ich Sie heute auf die Gefahren der starken Zunahme von gefälschten Kryptowährungen aufmerksam machen, also Falschgeld auf der Blockchain. Diese Thematik ist bislang noch kaum bekannt.
Mehr dazu in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.
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Ich lege stets ein großes Augenmerk auf die regulatorischen Entwicklungen und die damit verbundene Rechtssicherheit in der Welt von Bitcoin, Ethereum & Co. Wie wichtig diese Aspekte sind, zeigt der aktuelle Fall von Bitvavo. Hinter diesem Markennamen steht eine niederländische Kryptobörse mit Sitz in Amsterdam, die bislang bei Krypto-Investoren aus Deutschland äußerst beliebt war. Aufgrund einer großen Coinauswahl in Kombination mit kostengünstigen Gebühren. Für Krypto-Investoren aus Deutschland habe ich Bitvavo nie empfohlen, weil ich auf die Erteilung der notwendigen Krypto-Verwahrlizenz seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewartet habe. Diese wurde bislang nicht bewilligt. Aufgrund regulatorischer Auseinandersetzungen mit der BaFin musste Bitvavo bereits am 18. März 2024 das Marketing und die Neuaufnahme von Kunden aus Deutschland einstellen. Solange, bis die entsprechende BaFin-Lizenz erteilt wird.
Dieses Vorhaben ist jetzt gescheitert und Bitvavo muss sich aus Deutschland zurückziehen. Weil die Kryptobörse aus strategischen bzw. regulatorischen Gründen beschlossen hat, den im Mai 2023 eingeleiteten Antrag auf Erteilung einer BaFin-Lizenz nicht weiter zu verfolgen. Bitvavo plant stattdessen, sich auf die kommende Regulierungsverordnung für Kryptowährungen namens MiCAR in den Niederlanden zu konzentrieren und darauf, diese Lizenz bis 2025 auf Deutschland und andere Länder in Europa unter den neuen europäischen Vorschriften zu übertragen.
Ab dem 10. Mai 2024 wird es daher für in Deutschland ansässige Kunden nicht mehr möglich sein, Kryptowährungen bei Bitvavo zu kaufen. Auch Einzahlungen werden nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt für die Krypto-Sparpläne. Bis zum 31. Juli 2024 ist der Verkauf oder die Übertragung von Kryptowährungen bei Bitvavo für bestehende Kunden mit Wohnsitz Deutschland weiterhin möglich. Bitvavo empfiehlt betroffenen Kunden aus Deutschland ihre Kryptowährungen auf selbstverwaltete Wallets (Ledger, Bitbox, Trezor, Metamask, Trustwallet usw.) oder einen in Deutschland regulierten Anbieter für den Handel und die Verwahrung von Kryptowährungen zu übertragen.
Bei den betroffenen Bitvavo-Kunden gibt es jetzt viel Frust und Unklarheiten. Zahlreiche Investoren scheint ein derart überraschender Vorgang komplett auf dem falschen Fuß erwischt zu haben. Beispielsweise dahingehend, dass zahlreiche Kryptowährungen bei Bitvavo nur gehandelt (Trade-only), aber nicht übertragen werden können. Auch steuerliche Fragen überschlagen sich in den Internet-Foren. Dabei sind mir auch zahlreiche Falschinformationen aufgefallen. Deswegen befasse ich mich in meiner heutigen Folge von „Milliers-Kryptowoche“ mit dieser ebenso interessanten wie wichtigen Thematik.
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Eine Metrik ist ein numerisches Maß, das zur Verfolgung und Bewertung einer Leistung oder Entwicklung verwendet wird. Metriken dienen dazu, Fortschritte zu messen und Trends zu erkennen. Deswegen gilt mein Blick heute interessanten Metriken des Bitcoin. Das Tempo neu geschöpfter Bitcoin wird alle vier Jahre halbiert, bis im Jahr 2140 der letzte Bitcoin - von maximal 21 Millionen – mathematisch geschaffen wird. Die vier Jahre ergeben sich wiederum aus Parametern, die im Programmcode des Bitcoin fest verankert sind. Im Durchschnitt entsteht alle 10 Minuten ein neuer Block in der Bitcoin-Blockchain und ein Halving-Ereignis ist auf 210.000 Blöcke festgelegt.
In den frühen Morgenstunden (MEZ) des 20.04.2024 kam es zum mittlerweile vierten Halving in der Geschichte des Bitcoin. Präzise wie bei einem Schweizer Uhrwerk reduzierte sich bei Blocknummer 840.000 die Belohnung (Block Reward) für die Bitcoin-Miner um die Hälfte. Von bislang 6,25 Bitcoin pro neu geschöpften Block auf seither nur noch 3,125 Bitcoin. Bereits in vier Jahren halbiert sich dieser Wert erneut. Die Bedeutung der Kryptowährungen Bitcoin und Ethereum ist im Vergleich zu den konventionellen Fiatwährungen (Euro, US-Dollar) aufgrund der starken Kursanstiege der letzten Monate bereits signifikant gestiegen. Mit Bezug zum Ranking der Fiatwährungen liegt der Bitcoin (BTC) derzeit auf Rang 13 und hat zwischenzeitlich den Schweizer Franken (CHF) überholt.
Mit Blick auf die Bewertung wichtiger Vermögenswerte wie Gold, Silber oder Aktien börsennotierter Unternehmen liegt der Bitcoin derzeit auf Rang 9. Die Inflationsrate (Produktionsmenge) des Bitcoin ist jetzt im Zuge des 4. Halvings mit einem Wert von 0,85 % erstmals unter die Inflationsrate (Fördermenge) von Gold gefallen! Bislang ist Gold der globale Maßstab für Vermögenswerte mit niedriger Inflation. Der Bitcoin wird stark zunehmend zu einer Alternative und Ergänzung in diesem Bereich der Vermögenswerte. Nicht nur für Privatanleger, sondern auch für Staaten und Notenbanken! Mehr dazu in meinem heutigen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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Mittlerweile ist die regulatorische Weltkarte der Krypto-Legalität überwiegend grün. Die roten Flecken der Verbotsländer sind unbedeutend. Dabei handelt es sich um die Länder Afghanistan, Algerien, Bangladesch, Bolivien, Pakistan, die Republik Mazedonien und Vietnam. Mit Indien und China gibt es allerdings zwei große Volkswirtschaften, in denen Kryptowährungen bislang noch restriktiv behandelt werden.
Das birgt zusätzliches Krypto-Potenzial, falls es hier in der Zukunft zu Lockerungen kommt. Erste Signale sind jetzt aus dem Reich der Mitte zu verzeichnen, mit Blick auf Hong Kong. Die ehemalige britische Kronkolonie ist seit dem Jahr 1997 eine Sonderverwaltungszone Chinas. Deswegen ist es mehr als bemerkenswert, dass die dortigen Aufsichtsbehörden am Montag die Einführung von Exchange-Traded-Fonds (ETFs) auf Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) genehmigt haben.
Afrika birgt enormes Adaptions-Potenzial für Kryptowährungen
Die Weltkarte der Krypto-Legalität zeigt aber auch einen derzeit noch gravierenden, weil unerschlossenen Graubereich: Den bevölkerungs- und chancenreichen Kontinent Afrika. Eine bereits im Jahr 2020 veröffentlichte, hochinteressante Analyse des Marktforschungsinstituts Arcane Research mit dem Titel „The State of Crypto Africa“ verdeutlicht ein gigantisches Krypto-Marktpotenzial für den Schwarzen Kontinent.
Vor dem Hintergrund von wirtschaftlichen und demografischen Zukunftstrends ist Afrika eine der vielversprechendsten Regionen, für die Einführung von Kryptowährungen. Nicht Krypto-Verbote bergen große Risiken, sondern Krypto-Legalisierungen in Indien, China und Afrika bieten gigantische Adaptions-Chancen und somit weiteres Kurspotential für Kryptowährungen rund um Bitcoin, Ethereum und Co.
Mit diesem hochinteressanten Themenbereich befasse ich mich in meinem heutigen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.
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Die massiv gestiegenen Kurse bei den Kryptowährungen rund um Bitcoin, Ethereum & Co. führen dazu, dass sich einzelne teilweise langjährige Krypto-Investoren jetzt verständlicherweise auch mit Verkäufen bzw. Gewinnmitnahmen befassen. Von Paper- und Cardwallet-Nutzern erhalte ich dazu immer wieder die Frage: Wie geht das eigentlich? Wie bekomme ich meine Bitcoin oder Ethereum von einer Paperwallet oder Cardwallet herunter, um sie beispielsweise in Euro umzutauschen oder auf einer soliden Kryptobörse wie Bitpanda oder Coinbase einzuzahlen bzw. zu übertragen?
Sie müssen dazu den jeweiligen Private Key der Paper- oder Cardwallet auf eine andere Wallet exportieren bzw. eine Wallet mit Import-Funktion des Private Keys nutzen, von der Sie anschließend auch Blockchain-Übertragungen tätigen können, um Ihre Kryptowährungen - beispielsweise gegen Euro - zu verkaufen. Wichtige regulatorische und technologische Grundlagen und Empfehlungen zu dieser so bedeutsamen Krypto- und Blockchain-Thematik verdeutliche ich Ihnen in meinem heutigen Podcast von „Millers Kryptowoche“.
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Der Name Satoshi Nakamoto dürfte mittlerweile jedem Bitcoin- bzw. Krypto-Investor geläufig sein. Unter diesem Pseudonym ist der Erfinder der Kryptowährung Bitcoin bekannt, der am 31. Oktober 2008 das Bitcoin-Whitepaper und im Januar 2009 die erste Version der Referenzimplementierung Bitcoin Core veröffentlichte. Das war die Schaffung des Genesis-Block und somit der Start der Bitcoin-Blockchain. Somit hat sich mittlerweile in zahlreichen Medien das Narrativ aufgebaut, dass Satoshi Nakamoto der Erfinder der Blockchain-Technologie ist. Diese pauschale Feststellung ist allerdings zu undifferenziert.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Bitcoin im Jahr 2008 nicht einfach aus dem Nichts gekommen ist. Das ist ein Mythos! Der Bitcoin hat eine rund 40-jährige Vorgeschichte (Prehistory), die sich empirisch bzw. forensisch belegen lässt. Dazu zählen auch heute weitestgehend vergessene Projekte wie CyberCash (1994), E-gold (1996) oder BitGold (1998). Auch die Erzählung vom „Blockchain-Erfinder“ Satoshi Nakamoto ist dabei zu differenzieren. Denn auch aus ökonomischer Betrachtungsweise gibt es zahlreiche Vorgeschichten für ein dezentrales Geldsystem. Der legendäre US-Wirtschaftswissenschaftler James Tobin (1918-2002) hatte bereits im Jahr 1985 die Idee, Zentralbankgeld direkt den Privathaushalten zugänglich zu machen. Der damalige Stand der Technologie verhinderte jedoch die Umsetzung einer ortsungebundenen Kontoführung. Die Blockchain-Technologie hat diese Voraussetzungen mittlerweile geschaffen.
Oder kennen Sie beispielsweise den Chinesen Wei Dai? Das ist ein Computeringenieur, der für seine Beiträge zur Kryptographie und Kryptowährungen bekannt ist. Er entwickelte die kryptografische Bibliothek Crypto++, schuf das B-Money-Kryptowährungssystem und war Mitinitiator des VMAC-Nachrichtenauthentifizierungsalgorithmus. Diese Aspekte stehen stellvertretend für zahlreiche Bitcoin-Mythen die zu hinterfragen sind. Auf drei weitere Bitcoin-Narrative gehe ich heute in meinem Podcast von Miller-Kryptowoche ein:
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor E-Mails, die unbekannte Personen mit dem Absender [email protected] verschicken. Darin behaupten die Kriminellen im Namen der BaFin, Verbraucher zu unterstützen, die angeblich Geld bei betrügerischen Finanzmarktgeschäften mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, weiteren Altcoins oder angeblichen Investment- und Trading-Systemen verloren haben. Vergleichbare Schreiben haben Krypto-Investoren derzeit ebenso von der European Securities and Markets Authority (ESMA) erhalten. Das ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.
In der E-Mail der BaFin wird beispielsweise behauptet, es gebe von der BaFin zugelassene „Wiederbeschaffungsunternehmen“. Diese würden betroffene Menschen dabei unterstützen, verloren gegangene Gelder zurückzuerlangen. Das ist falsch. Es gehört nicht zu den Aufgaben der BaFin, durch Betrug verlorene Gelder rückzuführen. Dafür beauftragt sie auch keine Dritten. Zudem wendet sich die BaFin nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher sollten stets sehr wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren. Gleiches gilt auch für andere Finanzaufsichtsbehörden wie die ESMA oder nationale Finanzmarktaufsichtsbehörden wie die FMA in Österreich.
Fakt ist: Weder BaFin noch ESMA versenden derartige E-Mails!
Bitte lassen Sie bei derartigen Zuschriften oder auch Anrufen größte Vorsicht walten und lassen Sie sich niemals auf angebliche Kosten-, Gebühren- oder Steuerzahlungen ein, die vorab zu erfolgen haben. Vergeben Sie auf keinen Fall einen Fernzugriff an einen Dritten. Selbst wenn der angebliche „Helfer“ vorgibt von einer seriösen Kryptobörse, Bank, Microsoft, der BaFin oder gar dem Finanzamt, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zu sein.
Niemals würden diese Unternehmen oder Behörden eine derartige Vorgehensweise wählen. Sollten Sie ein derartiges „Hilfsangebot“ erhalten empfehle ich Ihnen umgehend eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Darüber hinaus sollten Sie die in Ihrem Heimatland zuständigen Aufsichtsbehörden informieren. In Deutschland die BaFin, in Österreich und Liechtenstein die dortige Finanzmarktaufsicht FMA oder in der Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Ebenso kann die ESMA über derartige Vorfälle in Kenntnis gesetzt werden.
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Das Hanseatic Blockchain Institute (HBI) ist ein eingetragener Verein, der sich der Förderung von Forschung und Bildung im Bereich der Blockchain-Technologie verschrieben hat. Das HBI wurde 2019 in Hamburg gegründet und hat seitdem über 150 Events, Vorträge und Workshops veranstaltet, sowie ein großes Netzwerk aus Partnern und Mitgliedern gewonnen.
Das HBI führt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderte Blockchain-Studie W3NOW.DE durch. Ziel dieses Projekts ist es, die Durchdringung der Blockchain-Technologie in der deutschen Wirtschaft zu untersuchen. Die Ergebnisse der Studie liefern einen umfassenden Einblick über den Einfluss der Blockchain-Technologie in wirtschaftliche und industrielle Prozesse in Deutschland. Darauf basierend sollen politische und wirtschaftliche Handlungsempfehlungen formuliert werden, die dabei unterstützen, Deutschlands digitale Souveränität im Bereich der Schlüssel-Technologie Blockchain auszubauen.
Mittlerweile gibt es unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie, die über reine Finanzdienstleistungen hinausgehen. Beispielsweise digitale Identitäten, Künstliche Intelligenz oder Lieferkettenmanagement (Supply Chain) und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsbestimmungen. Aber auch Bereiche wie Marketing und Gaming.
Ich werfe in meinem heutigen Podcast von „Millers-Kryptowoche“ einen Blick in den aktuellen W3NOW.DE-Report 2024 und somit den Stand der Blockchain-Adoption in Deutschland.
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Hinter der sogenannten Tokenisierung steht ein Prozess, bei dem die digitale Verbriefung von Vermögenswerten unter Einsatz der Blockchain-Technologie erfolgt. Reale Vermögenswerte werden dabei als digitale Token dargestellt. Derartige Token werden auch als Security Token bezeichnet. Security ist der englischsprachige Begriff für Wertpapiere. Security Token können unterschiedliche Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen oder Fonds ebenso wie physische Sachwerte repräsentieren. Von Edelmetallen wie Gold über Diamanten, Rolex-Uhren, Autos, Kunstgegenstände, Bilder, Whisky- und Weinflaschen bis hin zu Immobilien auf der Blockchain. Auch juristische Personen, also bestimmte Gesellschaftsformen lassen sich zwischenzeitlich rechtssicher tokenisieren. Als Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH können Sie beispielsweise Ihre GmbH-Anteile als GmbH-Token strukturieren und handelbar machen.
Wertpapiere wie Anleihen wurde in Deutschland bereits mehrfach tokenisiert. Große DAX-Unternehmen wie Siemens nutzen diese Möglichkeiten bereits aktiv und haben eigene Unternehmensanleihen über die Blockchain emittiert. Neu dazu kommen jetzt auch tokenisierte Aktien. Seit Mitte Dezember 2023 ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft, welches die Ausgabe elektronischer Aktien ermöglicht. Mit der Registrierung der emittierten Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister hat der Gesetzgeber eine Alternative zu bisherigen Verbriefungsformen wie der physischen Wertpapierurkunde geschaffen.
Am 29. Januar 2024 hat die Nyala Digital Asset AG als erstes Unternehmen in Deutschland tokenisierte Aktien an ihre Anteileigner ausgegeben. Nyala ist ein Technologieanbieter für institutionelle Investoren und Finanzdienstleister. Es bietet eine technische Infrastruktur für digitale Wertpapiere und Vermögensanlagen und ist Spezialist für die Verbriefung von Fondanteilen über die Blockchain. Dieser Startschuss der ersten tokenisierten Aktie und die damit verbundenen Entwicklungen werden einen großen Einfluss auf den Wertpapierhandel haben und gravierenden Veränderungen an den Aktienbörsen der Zukunft mit sich bringen.
Meine Prognose: Die Wertpapierbörsen der Zukunft werden auf der Blockchain basieren!
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