Kryptowährungen hatten ursprünglich zum Ziel, sich außerhalb der finanzaufsichtsrechtlichen Normen zu bewegen. Es wurde häufig argumentiert, dass Bitcoin und Co. nicht justiziabel seien, da die virtuellen Währungen dezentralisiert, anonymisiert und internationalisiert seien und somit nicht reglementierbar. Diese Mythen, denen manche Bitcoin-Puristen heute noch nachhängen, sind längst ad absurdum geführt. Kryptowährungen wie der Bitcoin sind nicht anonym, sondern pseudonym. Die unregulierten Übertragungswege und Schnittstellen ins konventionelle Fiat-Geldsystem werden immer stärker ausgedünnt. Deswegen ist es so essenziell wichtig, sich mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften und ihren fortlaufenden Veränderungen zu befassen. Das gilt sowohl für das Aufsichtsrecht wie auch das Steuerrecht.
Deswegen bin ich froh, dass ich mir schon sehr frühzeitig entsprechende Rechts- und Steuerexperten in mein Netzwerk geholt habe. Speziell für den Bereich des Kryptorechts. Das Kryptorecht ist ein Querschnitt aus unterschiedlichen Rechtgebieten wie etwa des IT-Rechts, Finanzaufsichtsrechts, Finanzanlagerechts, Vertragsrechts, des Datenschutzrechts, des Geldwäscherechts (KYC-Verfahren), Wettbewerbsrechts, Verbraucherrechts und des Steuerrechts. Für mich gibt es in diesem Bereich des Kryptorechts in Deutschland keine bessere Wirtschaftskanzlei als die von SBS LEGAL Schulenberg & Partner aus Hamburg. Es vergeht kaum keine Woche, in der ich mich hier nicht fachlich austausche.
Aus gegebenem Anlass blicke ich heute einmal auf das sogenannte Kryptoverwahrgeschäft. Der Hintergrund liegt in der aktuell bekannt gewordenen Meldung, dass die Deutsche Bank eine Kryptoverwahrlizenz bei der BaFin beantragt hat. Wer Kryptowährungen, Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel für Dritte verwahrt, sichert oder verwaltet, benötigt ebenfalls eine BaFin-Erlaubnis, da dies ein erlaubnispflichtiges Kryptoverwahrgeschäft darstellt. Das Kryptoverwahrgeschäft stellt eine Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) dar. In Deutschland gibt es bislang erst 7 Kryptoverwahrer mit entsprechender Zulassung.
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