Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heisst eine Beschwerde gut wegen eines Polizeieinsatzes am 1. Mai 2011. Die Stadt- und Kantonspolizei kesselte 500 Personen ein und nahm diese darauf fest. Bei diesem Vorgehen sei das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Betroffenen verletzt worden.
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