Die Angehörigen der Opfer des Bergsturzes bei Bondo wollen das Urteil des Regionalgerichts Maloja laut ihrem Anwalt nicht weiterziehen. Weil auch die Staatsanwaltschaft Graubünden keinen Weiterzug plant, dürfte das Urteil mit Ablauf der Frist für Weiterzüge am 14. September rechtskräftig werden.
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