In Asylverfahren lässt der Bund die Herkunft von Gesuchstellern im Zweifelsfall von einer internen Fachstelle untersuchen. Qualität und Aussagekraft dieser Sprach- und Herkunftsanalysen seien nicht zu beanstanden, hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in einem Leiturteil entschieden.
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