Ein ehemaliger Angestellter des Kantons St. Gallen und der St. Galler Pensionskasse wird von der Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht angeklagt. Er soll Insiderwissen missbraucht und sich so bereichert und seine Arbeitgeber geschädigt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Themen:
* Der ehemalige Amtsleiter des Thurgauer Veterinäramts und drei weitere Angestellte müssen sich im Fall Hefenhofen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.
* Jetzt gilt in der ganzen Ostschweiz und Graubünden ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Auch die beiden Appenzell haben ein solches erlassen.
* Die Wiederansiedlung des Wisent gibt im Jura zu reden - die Sommerserie der Regionaljournale.